Kritik an Strahlentherapie-Versorgung

Wegen längerer Wartezeiten und einer zu geringen Anzahl an Geräten übt der Rechnungshof Kritik an der Strahlentherapie-Versorgung in Niederösterreich. Laut der Landeskliniken-Holding etabliere man bereits weitere Geräte.

In einem aktuellen Bericht kritisiert der Rechnungshof (RH) die Wartezeiten auf strahlentherapeutische Behandlungen in Niederösterreich. An den Standorten Universitätsklinikum Krems und Landesklinikum Wiener Neustadt gab es im Überprüfungszeitraum von Mai bis Oktober 2017 sechs Linearbeschleuniger, mit denen aber nicht die vorgegebene Versorgungsdichte erreicht wurde, teilte der RH am Freitag mit.

16 Tage Wartezeit in Wiener Neustadt

Die Versorgungsdichte lag in der Zone Ost (Wien, Niederösterreich, nördliches Burgenland) bei 219.000 Einwohnern pro Linearbeschleuniger. Das waren laut dem RH-Bericht mehr als der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖGS) 2012 (100.000 bis 140.000 Einwohner pro Gerät) bzw. der ÖSG 2017 (130.000 bis 150.000) vorgaben.

Im Landesklinikum Wiener Neustadt lag der Anteil der Patienten mit Wartezeit auf eine strahlentherapeutische Behandlung im ersten Halbjahr 2017 nach RH-Angaben bei bis zu 68 Prozent. Im Vergleich zu 2014 verdoppelte sich dieser Wert nahezu. Die Wartezeit lag bei durchschnittlichen 16 Tagen. Im Universitätsklinikum Krems ging der Anteil der Patienten mit Wartezeit auf Strahlentherapie leicht zurück, betrug von 2015 bis zum ersten Halbjahr 2017 etwa 50 Prozent. Die Wartezeit betrug hier im Durchschnitt 13 Tage.

Empfehlungen für das Land

Im Landeskrankenhaus Feldkirch in Vorarlberg, das der RH ebenfalls unter die Lupe nahm, ergaben sich laut dem Bericht „keine relevanten Wartezeiten“. So wird jene Spanne bezeichnet, die zwischen dem aus medizinischer Sicht letztmöglichen ersten Bestrahlungstermin und dem tatsächlichen Start liegt.

Dem Land Niederösterreich sowie der Landeskliniken-Holding empfiehlt der Rechnungshof „auf eine ehestmögliche Standortentscheidung für die im ÖSG 2017 in Niederösterreich zusätzlich vorgesehenen Linearbeschleuniger hinzuwirken“. Der Großgeräteplan des ÖSG 2017 sah mit Planungshorizont 2020 eine Erhöhung auf neun Linearbeschleuniger vor.

Landeskliniken-Holding habe bereits reagiert

In einer Stellungnahme verweist die Landeskliniken-Holding darauf, dass der ÖSG nicht nur die Erreichbarkeitskriterien sondern auch die Anzahl an Strahlentherapiegeräten und deren Standorte vorgibt. „Gemäß aktuell gültigem ÖSG 2017 sind drei zusätzliche Strahlentherapiegeräte in NÖ Fonds-Krankenanstalten zu etablieren. In der Holdingversammlung wurde daher bereits am 25.4.2018 eine Standortentscheidung beschlossen und mit dem Aufbau der zusätzlichen Strahlentherapiegeräte in Niederösterreich im Universitätsklinikum Krems begonnen“, so die Stellungnahme der Holding in der Aussendung.

Das erste zusätzliche Gerät wird im Jahr 2022 in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahme weiterer zwei Geräte in Krems ist stufenweise geplant. Bei den Geräten handle es sich um Linearbeschleuniger. Zwischenzeitlich wurde eines der bestehenden Geräte durch ein neues ersetzt – diese hochmoderne neue Anlage bedeutet nicht nur höhere Effizienz, sondern auch qualitativ hochwertigere Behandlungen, heißt es.

Außerdem verweist die Landeskliniken-Holding darauf, dass mit Beginn 2018 bereits eine personelle Kapazitätsausweitung im Landesklinikum Wiener Neustadt beschlossen und umgesetzt wurde. Damit habe man die Voraussetzungen geschaffen, die Wartezeiten in der Strahlentherapie zu reduzieren.

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