Landesrechnungshof soll Fall Drasenhofen prüfen

Der Landesrechnungshof soll die Vorgänge rund um das Asylquartier in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) prüfen. Ein entsprechender Antrag wird am Donnerstag im Landtag von allen Parteien unterstützt.

Die Vorfälle rund um das mittlerweile geschlossene Asylquartier Drasenhofen sorgten in den vergangenen Wochen für heftige Diskussionen. Jetzt soll Drasenhofen ein Fall für den Landesrechnungshof werden. Reinhard Hundsmüller, Klubobmann der SPÖ Niederösterreich, sprach am Dienstag zunächst davon, gemeinsam mit den Stimmen von Grünen und NEOS den Rechnungshof mit einer Sonderprüfung beauftragen zu wollen. „Damit man all das, was in den Medien kursiert, überprüfen kann“, wie Hundsmüller bei der Pressekonferenz sagte. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger kündigte kurz darauf einen Allparteienantrag an.

Auch ÖVP und FPÖ unterstützen Antrag

Seine Partei werde „einen Antrag auf Prüfung durch den Landesrechnungshof selbstverständlich unterstützen und miteinbringen“, um damit die Vorgänge „umfassend und objektiv von einer unabhängigen Instanz prüfen zu lassen“, teilte Schneeberger in einer Aussendung mit. Auch die FPÖ erklärte am Dienstag in einer Aussendung ihre Unterstützung.

„Dieser Allparteienantrag ist für uns der einzig richtige Weg“, betonte der geschäftsführende Landespartei- und Klubobmann Udo Landbauer. Prüfung dürfe nie ein Streitthema sein, meint er. „Es ist schließlich die Aufgabe des Landesrechnungshofes, die Ausgaben des Landes auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen“. Die FPÖ habe „nichts zu verbergen“ und stehe für einen „gemeinsamen Antrag jederzeit zur Verfügung“.

Kein Untersuchungsausschuss zu Drasenhofen

Einen Untersuchungsausschuss zu Drasenhofen wird es allerdings nicht geben. Diesen wollten die Grünen beantragen, gaben am Dienstag jedoch bekannt, nicht genügend Unterstützer dafür gefunden zu haben. Laut Landessprecherin Krismer konnte nur NEOS, nicht aber die SPÖ für eine Unterstützung gewonnen werden. SPÖ-Klubobmann Hundsmüller begründete das damit, dass „ordentliche Gerichte erst einmal den strafrechtlichen Aspekt beurteilen müssen“.

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