Asyl: Debatte zwischen Caritas und Waldhäusl

Die neuerliche Verlegung von mehreren Flüchtlingen sorgt für eine weitere Debatte zwischen Caritas und Asyl-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ). Fünf der Asylwerber sind nun volljährig und kommen in Erwachsenenquartiere.

Wie die Caritas am Donnerstag kritisierte, seien auf Anweisung von Landesrat Gottfried Waldhäusl fünf Flüchtlinge in Erwachsenenquartiere verlegt worden, weil sie vor kurzem 18 Jahre alt wurden. Die jungen Männer waren zuvor im umstrittenen Asyl-Quartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) und dann in St. Gabriel in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) untergebracht worden. Die Unterbringung der Asylwerber hatte bereits Ende des Vorjahres zu heftigen Diskussionen geführt. Damals war es darum gegangen, dass beim Asylquartier in Drasenhofen ein Stacheldrahtzaun aufgestellt worden war.

Unterbringung ohne pädagogische Betreuung

Auffällig gewordene junge Asylwerber nun in Unterkünfte ohne intensive pädagogische Betreuung zu stecken, hält Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner laut einem Facebook-Beitrag vom Donnerstag für nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. „Der Landesrat widerspricht seinen eigenen Aussagen. Vor einem Monat sind die Jugendlichen als Verbrecher behandelt worden. Der Landesrat hat sie von Hunden bewachen lassen und Securities eingeteilt und jetzt sollen diese Jugendlichen auf verschiedene Quartiere in Niederösterreich verteilt werden“, so Schwertner im Ö1-Morgenjournal.

Laut Schwertner geht es „nicht darum, an welchem Ort sie untergebracht werden, sondern darum, dass es eine intensive Rund-um-die-Uhr-Versorgung benötigt“. Es sei ein Fehler, „sie jetzt in anderen Gemeinden in Niederösterreich sich selbst zu überlassen“.

Waldhäusl: Verlegung auf Wunsch der Caritas

Die Verlegung der Flüchtlinge aus St. Gabriel in Maria Enzersdorf sei auf Wunsch der Caritas erfolgt, reagierte Waldhäusl auf die Kritik. Die Übersiedlung sei Anfang Dezember 2018 schriftlich mit dem Land Niederösterreich vereinbart worden. Dass seitens der Caritas nun die Verlegung kritisiert werde, ist für Waldhäusl unverständlich: „Ich bin mehr als enttäuscht, dass sich eine kirchliche Institution nicht an schriftliche Vereinbarungen hält und mit völlig falschen Informationen an die Öffentlichkeit geht.“

Zudem sei der Caritas seitens der Fachabteilung des Landes „noch extra angeboten worden, dass die aktuell fünf betroffenen nunmehr Volljährigen noch weiterhin in St. Gabriel verbleiben könnten“. Das sei jedoch abgelehnt worden, „begründet darin, dass vom Land Niederösterreich anstatt der 220 Euro für Jugendliche ab sofort ‚nur‘ noch der normale Tagsatz von 21 Euro pro Tag ausbezahlt werden würde“, so Waldhäusl in einer Aussendung am Donnerstag. Daher sei der ursprünglich vereinbarte Umzug in bestehende Erwachsenenquartiere planmäßig vollzogen worden.

Die Caritas weist diese Darstellung der Tatsachen wiederum zurück. Die Ausführungen Waldhäusls, dass es eine schriftliche Vereinbarung mit der Caritas vom 4. Dezember 2018 gebe, wonach die volljährig gewordenen Flüchtlinge in ein Erwachsenenquartier wechseln sollten, wies ein Caritas-Sprecher laut Kathpress zurück. „Es liegt bis heute kein Vertrag vor“, heißt es dazu seitens der Caritas.

„Entscheidend ist, dass die Personen in Unterkünften untergebracht werden, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen“, stellte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) fest. In Drasenhofen sei das „nicht der Fall“ gewesen. „Die gesetzlichen Vorgaben sind die Richtschnur, an die sich der zuständige Landesrat bei der Unterbringung zu halten hat. Das ist die Voraussetzung. Wo das ist, liegt im Ermessen des Landesrats.“

Mitarbeiterin der Landesregierung angezeigt

In der Causa rund um die Asyl-Unterkunft in Drasenhofen ist nun jedenfalls auch Anzeige gegen eine Mitarbeiterin des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung eingebracht worden. Es gehe unter anderem um Missbrauch der Amtsgewalt, teilte die asylkoordination österreich in einer Aussendung mit.

Nunmehrige rechtliche Schritte richten sich laut asylkoordination gegen die für die Belange von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständige Mitarbeiterin beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, die in der Causa „eine erstaunliche Doppelfunktion“ inne gehabt habe: Die Frau sei gleichzeitig die Rechtsvertreterin der Flüchtlinge gewesen, „während sie die Verbringung der Jugendlichen in das Straflager Drasenhofen organisierte“. Das sei „ein beispielloser Vertrauensbruch gegenüber den Schützlingen“, betonte die Obfrau der asylkoordination, Anny Knapp.

Anzeige gegen Waldhäusl Anfang Dezember

Waldhäusl war von Zanger bereits am 3. Dezember bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt worden - mehr dazu in Strafanzeige gegen Waldhäusl eingebracht (noe.ORF.at; 3.12.2018). Der Rechtsanwalt beantragte ein Verfahren einzuleiten und das Verhalten des Landesrates in Richtung Freiheitsentziehung und Missbrauch der Amtsgewalt zu prüfen.

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