Schnee: Helfer opfern Urlaub und Freizeit
Ein Feuerwehreinsatz oder ein Einsatz bei einer Rettungsorganisation rechtfertigt zwar, dass man vom Arbeitsplatz fernbleibt, jedoch gibt es keinen Anspruch, für diesen Zeitraum auch entlohnt zu werden. Immer wieder wird deshalb über eine verpflichtende Freistellung diskutiert. Im Landesfeuerwehrverband hingegen setzt man auf Zusammenarbeit.
Fahrafellner: „Freistellungen funktionieren gut“
„Die meisten Betriebe sehen das in solchen Extremsituationen ein und wenn Kapazitäten im Betrieb frei sind, werden sie selbstverständlich für den Einsatz freigestellt. Das ist bei uns seit Jahrzehnten so eingeführt“, sagte Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner.
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Durch eine verpflichtende Freistellung befürchtet er sogar eher Probleme. „Möglicherweise hätten die Freiwilligen Feuerwehren am Arbeitsplatz einen Nachteil, wenn das ein Zwang wäre. Wir haben aber mit verschiedenen Großfirmen Modelle, die zusätzlich zu dem gesetzlichen Urlaub noch eine Woche für Einsatz und Ausbildung freigeben“. Das habe sich auch in den vergangenen Tagen sehr bewährt, betonte er.