Prozess: Bürgermeister fälschte Einwohnerzahl

Der Prozess gegen einen ehemaligen Bürgermeister aus dem Mostviertel wird im März fortgesetzt. Der 49-Jährige soll u.a. die Einwohnerzahl seiner Gemeinde gefälscht haben. Daran war sein Gehalt geknüpft.

Im Prozess am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wurden drei weitere Beschuldigte freigesprochen. Dem Dritt-, Viert-und Fünftangeklagten waren Bestechung bzw. Untreue angelastet worden. Die Urteile gegen die Männer sind nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Ex-Bürgermeister und den früheren Bauhofleiter wird am 8. März fortgesetzt.

Der Drittangeklagte soll Wein-Gegengeschäfte jener Kanalreinigungsfirma, bei der er beschäftigt ist, mit der Gemeinde initiiert haben. Der vorsitzende Richter hielt am vierten Verhandlungstag fest, dass als Beweis eine E-Mail-Nachricht des ehemaligen Bauhofleiters an den 41-Jährigen vorliege. Dieses sei aus dem Jahr 2012, der Anklagezeitraum betreffe jedoch die Jahre 2010 und 2011.

Der Vorwurf, dass die beim Viertangeklagten getätigten Weinkäufe zehn Prozent jener Umsätze betragen haben, die die Firma bei von der Gemeinde vergebenen Wartungsaufträgen gemacht hatte, sei nicht zutreffend, betonte der Richter. „Es ist eindeutig, dass das mit zehn Prozent nichts zu tun hat.“

500 Tonnen Splitt bestellt, aber nie geliefert

Dem ehemaligen Bürgermeister wird unter anderem angelastet, rund 500 Tonnen Streusplitt bestellt zu haben, die nie geliefert wurden. Die 9.000 Euro, die die Gemeinde dafür an ein Unternehmen bezahlte, sollen für Arbeiten am privaten Grundstück des früheren Ortschefs verwendet worden sein. Im Zusammenhang mit dieser Streusplitt-Bestellung mussten sich der Viert- und Fünftangeklagte wegen Untreue verantworten. Es handelte sich dabei um einen ehemaligen führenden Mitarbeiter sowie den Ex-Inhaber jenes Unternehmens, bei der der Streusplitt in Auftrag gegeben wurde.

Bezüglich der Bestellung hätten alle „von einem Gutschriftensystem gesprochen“, hielt der vorsitzende Richter fest. Ein solches System und dass sehr wohl in Zukunft eine Leistung erbracht werden hätte sollen, sei im Zweifel nicht zu widerlegen. Der Staatsanwalt gab zu den drei Urteilen keine Erklärung ab.

Ex-Bürgermeister teilweise geständig

Der Erstangeklagte muss sich wegen Untreue, Betrugs, Diebstahls sowie Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten, die Gesamtschadenssumme beträgt laut Anklage 106.400 Euro. Er hatte sich am ersten Verhandlungstag im Oktober teilgeständig gezeigt - mehr dazu in Ex-Bürgermeister bekennt sich teilschuldig (noe.ORF.at; 9.10.2018).

Dem ehemaligen ÖVP-Lokalpolitiker wird neben der Causa Streusplittbestellung unter anderem vorgeworfen, die Kosten der Vermessung einer Liegenschaft, die in seinem Eigentum stand, zur Hälfte der Gemeinde angelastet zu haben. Außerdem soll der 49-Jährige unrichtige Eintragungen ins Zentrale Melderegister (ZMR) veranlasst haben, um die Gemeinde so über die 2.500-Einwohner-Schwelle zu heben. Der Ex-Ortschef wollte sich laut Anklage dadurch bereichern, nach dem Bezügegesetz ist das Bürgermeister-Gehalt an die Einwohnerzahl geknüpft.

Prozess-Fortsetzung mit weiteren Zeugen

Dem zweitangeklagten ehemaligen Leiter des Bauhofes der Gemeinde wird unter anderem angelastet, die Streusplitt-Rechnungen im Wissen, dass keine Lieferung stattfinde, gegengezeichnet zu haben. Der 38-Jährige soll auch einer jener Gemeindebediensteten gewesen sein, die die unrichtigen Eintragungen ins ZMR vornahmen.

Am nächsten Prozesstag stehen die Einvernahmen mehrerer weiterer Zeugen auf dem Programm. Auch ein Urteil gegen den Zweitangeklagten wurde vom vorsitzenden Richter in Aussicht gestellt.