Übergangsregelung für Holzkraftwerke fix

200.000 Haushalte werden in Niederösterreich von Biomassekraftwerken versorgt. Die Ökostrom-Förderungen für diese Anlagen laufen aus, im Nationalrat wurde deshalb am Mittwoch eine Übergangsregelung beschlossen.

Viele dieser Anlagen hätten ohne der Übergangsregelung zusperren müssen, wie der Österreichische Biomasseverband seit längerer Zeit warnt. Das neue sogenannte „Erneuerbare Ausbau Gesetz“ kommt nämlich erst 2020. Die Förderverträge laufen aber das Jahr über aus. Für die Zeit bis dahin haben am Mittwoch die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ gemeinsam mit NEOS im Nationalrat eine Übergangsregelung beschlossen.

Für diese Übergangsregelung setzte sich auch Niederösterreichs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) ein. „Der Beschluss zum Weiterbetrieb der Holzkraftwerke sei ein wichtiger Schritt in der österreichischen Energiewende“, so Pernkopf. Biomassekraftwerke produzieren sowohl Strom als auch Fern- und Nahwärme.

Für die Novelle des Ökostrom-Gesetzes war eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Laut Gesetzestext sind die Förderungen für Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen auf Basis von Biomasse dann pro Jahr mit 11,7 Millionen Euro begrenzt. In Niederösterreich beträgt der Anteil der Biomasse am gesamten Ökostrom sechs Prozent, in Österreich sind es 20 Prozent.