St.-Gabriel-Flüchtlinge werden verlegt

Die minderjährigen Flüchtlinge aus dem Asylquartier St. Gabriel in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) werden erneut verlegt. Ein Vertrag des Landes mit der Caritas werde nicht zustande kommen, sagte Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ).

„Die von der Caritas-Geschäftsleitung an das Land Niederösterreich übermittelte Kostenabrechnung für Dezember 2018 ist indiskutabel: Knapp 100.000 Euro will man mit dem Vertragspartner abrechnen, und das für die Betreuung von nur zehn (!) unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen“, erläuterte der Asyllandesrat. Das sei eine „Zumutung für den Steuerzahler“, er habe nunmehr „die Notbremse gezogen“. „Die derzeit noch in St. Gabriel aufhältigen Jugendlichen werden in den nächsten Tagen in von der Fachabteilung des Landes Niederösterreich ausgewählte adäquate, andere Quartiere übersiedeln“, teilte Waldhäusl mit.

Nach Angaben der Caritas waren im Dezember 16 Jugendliche im Kloster im Bezirk Mödling untergebracht. Anfang des Jahres wurden fünf davon volljährig und in Folge in Erwachsenenquartiere verlegt. „Derzeit sind noch zehn Jugendliche in St. Gabriel untergebracht“, hieß es am Donnerstag auf Anfrage.

Sicherheitskonzept als Streitpunkt

Der Landesrat bezeichnete das „abenteuerliche Caritas-Experiment St. Gabriel“ als „gescheitert“. „Die Abrechnung der Caritas sprengt jeden Rahmen, außerdem sind mitternächtliche Plaudereien mit den teils straffälligen Jugendlichen bei Pizza und Co. weder ein pädagogisches Konzept, noch tragen diese zur Sicherheit von Betreuern und Bevölkerung bei“, so Waldhäusl.

Nach der Schließung der umstrittenen Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) waren die Jugendlichen Ende November 2018 in der Asylunterkunft der Caritas in St. Gabriel aufgenommen worden. Waldhäusl sprach am Donnerstag von einer „unnötigen Absiedelung in einer Nacht- und Nebelaktion von Drasenhofen nach St. Gabriel“ und zeigte sich „menschlich enttäuscht, dass man sich seitens der Caritas nicht doch noch für die notwendigen Vertragsinhalte entscheiden konnte“. Ein Streitpunkt war bis zuletzt das Sicherheitskonzept für die Unterkunft in Maria Enzersdorf.

Caritas über Entscheidung „sehr überrascht“

„In einem Fernsehinterview am Mittwoch hat Landesrat Waldhäusl noch betont, dass es einen dringenden Bedarf für eine Einrichtung für ‚auffällige‘ Jugendliche mit intensivem Betreuungsbedarf in Niederösterreich gibt. Einmal mehr ist am nächsten Tag wieder alles anders“, sagte ein Caritas-Sprecher auf APA-Anfrage. Anfang Dezember habe die Caritas auch auf Bitte des Landes die Jugendlichen aus Drasenhofen in St. Gabriel untergebracht. „Landesrat Waldhäusl wurde für zuständig erklärt und hat der niederösterreichischen Bevölkerung versprochen, hier rasch für Recht und Ordnung zu sorgen. Ein Vertrag auch für die bisherige Betreuung fehlt jedoch bis heute“, hieß es.

„Als Caritas haben wir von Beginn an gesagt: Es ist völlig gleichgültig, ob die Jugendlichen aus Drasenhofen von der Caritas, von SOS-Kinderdorf, vom Roten Kreuz oder vom Land Niederösterreich selbst betreut werden. Wichtig ist aber, dass sie betreut werden und nicht sich selbst überlassen sind. Wenn die Jugendlichen nun wieder in einfache Grundversorgungseinrichtungen ohne intensivere Betreuung verlegt werden, halten wir dies nicht für einen verantwortungsvollen Schritt.“

Caritas: „St. Gabriel ist billiger als Drasenhofen“

„Das Stacheldrahtlager in Drasenhofen, das von der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft in einem Bericht scharf kritisiert wurde und in dem keinerlei Betreuung vorhanden war, hat um 50 Prozent mehr gekostet als die Unterbringung in St. Gabriel heute“, betonte die Caritas. In der Unterkunft stelle die Caritas darüber hinaus auch eine intensive Rund-um-die-Uhr-Betreuung sicher - eine Betreuung, „die auch von der Polizei, den Bürgermeistern und den Nachbarn aus nachvollziehbaren Gründen gewünscht und gefordert wird“. Weiters wurde festgehalten: „Die Unterbringung in St. Gabriel ist für Land und Steuerzahler also nicht nur deutlich billiger als im Straflager Drasenhofen, sie trägt vor allem auch zu einem besseren Zusammenleben, weniger Konflikten und mehr Sicherheit in Niederösterreich bei.“

„Recht und Gesetze haben für alle Menschen in unserem Land zu gelten. Das gilt selbstverständlich auch für die Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft“, sagte der Caritas-Sprecher. Darüber hinaus müssten aber auch jene Regeln und Auflagen rechtens sein, die diesen Menschen abverlangt werden. „Ein ständiger Begleitdienst außerhalb einer Unterkunft ist laut Ansicht namhafter Rechtsexperten mit geltendem Recht jedoch nicht vereinbar“, hieß es.

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