24-Stunden-Betreuung: Debatte um Änderung
Derzeit dürfen Betreuerinnen oder Betreuer, die in der 24-Stunden-Pflege arbeiten, nur für eine Person oder ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar zuständig sein. Das sieht das sogenannte Hausbetreuungsgesetz des Bundes vor.
„Das ist nicht sinnvoll, da diese Betreuerinnen nicht für medizinische Dienste in Anspruch genommen werden dürfen, wie etwa einen Katheder zu wechseln oder Spritzen zu geben. Wenn Zeit bleibt, wäre die Erlaubnis, mehrere Personen betreuen zu dürfen, daher in bestimmten Wohnformen sinnvoll“, sagte Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner (ÖVP) am Mittwoch.
ORF.at/Christian Öser
Ebner: „Sinnvoll in betreuten Wohneinheiten“
„Wir wollen, dass in der 24-Stunden-Betreuung auch mehrere Personen gemeinsam einen Betreuer nehmen können und dieser dann auch unterstützt wird. Das hat den Vorteil, dass man zum Beispiel in betreuten Wohnungseinrichtungen einen Betreuer für mehrere Haushalte hat, der damit mehrere Haushalte betreuen kann. Somit ist auch mehr Flexibilität gegeben“, erklärte Ebner.
Deshalb dränge man auf die notwendige Gesetzesänderung auf Bundesebene. Man werde das auch bei der großen Pflegeenquete, die im Frühjahr geplant ist, zur Diskussion stellen. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Pflegeregresses wird darauf verwiesen, dass man seit 30. Jänner auch verlangen kann, dass das Land, falls es im Grundbuch noch eingetragen ist, gelöscht wird. Dazu müsse man zur Bezirkshauptmannschaft gehen und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Streichung erfolge dann völlig unproblematisch, wird versprochen.
Link:
- Land kann aus Grundbuch gelöscht werden (noe.ORF.at; 23.1.2019)