Streunende Hunde als Gefahr für das Wild

Nachdem in Kärnten ein Hund neben einer Skipiste ein Reh gerissen hat, mahnt jetzt auch der Landesjagdverband, dass es verboten ist, Hunde streunen zu lassen. Hundehaltern droht eine Verwaltungsstrafe.

Hunde frei laufen zu lassen, sei nicht überall erlaubt, betont man beim Niederösterreichischen Landesjagdverband. Die Gesetzeslage sei diesbezüglich eindeutig: In §94/1 des Jagdgesetzes heißt es sinngemäß: „Es ist verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder Wegen, die als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigen von Hunden durchstreifen zu lassen.“

Im Umland von Städten immer mehr ein Problem

Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll fordert alle, die sich im freien Naturraum bewegen, dazu auf, ihre persönliche Verantwortung wahrzunehmen: „Dass Hunde wildern und herumstreunen und von den Tierbesitzern auch gelassen werden, was abseits von Wegen definitiv nicht gestattet ist, kommt immer stärker vor. Auch im Umland von großen Städten und städtischen Ballungszentren, wo die Menschen offenbar nicht mehr das Verständnis haben, das es früher gegeben hat: Nämlich dass Hunde ihren Instinkt ausleben und wildern und so zum Problem für Wildtiere werden.“

Laut Pröll müsse man einschreiten. Er fordert eine Rückbesinnung auf die Gesetzeslage, die das Streunen von Hunden verbietet. Der Landesjägermeister geht aber noch einen Schritt weiter und pocht auch darauf, dass Personen, die Skitouren gehen oder querfeldein spazieren, die Wildtiere in Ruhe lassen. Es sei derzeit für die Tiere wegen des vielen Schnees und der kalten Tenmperaturen eine überaus sensible Situation.

12.02.19 Landesjagdverband Leinenpflicht Hunderriß

ORF

Nicht überall gilt eine Leinenpflicht, Hunde müssen aber auf Wegen bleiben

Streunende Hunde dürfen getötet werden

Letztendlich sei es Jagdausübungsberechtigen auch erlaubt, wildernde Hunde zu töten: „Das will keiner, und deshalb sollen wir uns beide - diejenigen, die mit Hunden in der freien Natur unterwegs sind, und die Jäger - das ersparen“, sagt der Landesjägermeister. Der Landesjagdverband will deshalb den Respekt vor den Grenzen der Natur wieder verstärkt in die Öffentlichkeit bringen und an die Vernunft der Menschen appellieren.

Das Anleinen ist im Gesetz übrigens nur an öffentlichen Orten im Ortsgebiet vorgeschrieben. Außerhalb des Ortsbereiches gibt es auf öffentlichen Wegen keine explizite Leinenpflicht. Der Hund darf jedoch den öffentlichen Weg nicht verlassen, sonst begeht der Hundehalter eine Verwaltungsübertretung.

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