Gericht kippt Bereitschaftspflicht für Ärzte

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärzte nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste zu machen. Die Ärztekammer NÖ ruft ihre Mitglieder nun auf, freiwillig weiterzumachen.

In ganz Niederösterreich gibt es 145 Sprengel, in denen am Wochenende oder an Feiertagen untertags jeweils ein Arzt erreichbar war. Die Ärzte, die bisher dazu verpflichtet waren, wechselten sich regelmäßig ab - je nachdem wie viele Mediziner in einem Sprengel tätig waren. Für die Organisation der Bereitschaft war die jeweilige Landesärztekammer verantwortlich. Das Höchstgericht kippte das verpflichtende Bereitschaftssystem, seit drei Wochen gilt es nicht mehr. Nach Angaben der Ärztekammer Niederösterreich, fehle eine gesetzliche Grundlage.

Dutzende Ärzte hätten sich seither bereits über die neue Situation informiert. Die Ärztekammer appellierte deshalb nun an ihre Mitglieder die Dienste vorerst freiwillig zu machen, damit eine wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleistet ist. Bisher habe es noch keine Probleme gegeben, teilte die Ärztekammer mit.

Gespräche mit Gebietskrankenkasse laufen

Im Hintergrund gebe es laut Max Wudy, stellvertretender Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in Niederösterreich, bereits Gespräche mit der Gebietskrankenkasse (NÖGKK). Bis es eine Einigung gibt, werde es jedoch mehrere Wochen dauern, glaubt Wudy. Notwendig sei letztlich eine Verordnung, die von der Ärztekurie beschlossen wird. Das Ziel sei, dass der Bereitschaftsdienst, wie bisher, fortgeführt werden kann.