Nach Messerangriff: 20-Jähriger wird eingewiesen

Ein 20-Jähriger wurde am Donnerstag vom Landesgericht Wiener Neustadt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Afghane hatte im September in Baden einen Mann mit einem Küchenmesser attackiert.

Das Gericht in Wiener Neustadt entschied am Donnerstag auf versuchte schwere Körperverletzung und auf Zurechnungsunfähigkeit. Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von den Geschworenen einstimmig verneint, die Eventualfrage nach versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung beantworteten sieben der acht Laienrichter mit Ja.

Der Afghane hatte einen gleichaltrigen Landsmann im September 2018 mit einem Küchenmesser attackiert. Laut dem Betroffenen hatten ihm „Stimmen“ befohlen, mit dem Küchenmesser zuzustechen. Der Angreifer und das Opfer wohnten gemeinsam in einer Flüchtlingsunterkunft. Das Opfer erlitt eine Kratzwunde an der Wange, weitere Angriffe konnte es durch Fußtritte abwehren - mehr dazu in Baden: 20-Jähriger attackierte Mann mit Messer (noe.ORF.at; 24.9.2018). Der Betroffene soll unter dem Einfluss paranoider Schizophrenie oder akuter polymorpher psychotischer Störung mit schizophrenen Symptomen gehandelt haben.

Blick in den Gerichtssaal

APA/ Sophia Killinger

Der angeklagte 20-Jährige beim Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl attestierte dem jungen Mann paranoide Schizophrenie, er sei nicht zurechnungsfähig. Der 20-Jährige zeige „bizarres, inadäquates Verhalten“. Die Erkrankung sei bereits vor dem Vorfall in Baden diagnostiziert worden, der Betroffene habe aber seine Medikamente nicht genommen. Der Afghane war 2017 mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf jemanden losgegangen - dafür erhielt er nach Gerichtsangaben in Wien eine teilbedingte Freiheitsstrafe.

2018 folgte die Attacke mit einem Messer in dem Park in Baden. Der 20-Jährige „kennt keine Grenzen“, er könne sie jederzeit überschreiten, sagte der psychiatrische Gutachter, der eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl. „Er braucht unbedingt eine kontrollierte Therapie und ein kontrolliertes soziales Umfeld“, sonst seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit neuerliche Tathandlungen zu erwarten.