„Ausreise“ statt „Erstaufnahme“ in Traiskirchen

Seit Freitag gelten in Österreich verschärfte Bestimmungen für Asylwerber. Sichtbarstes Zeichen ist die Umbenennung der Erstaufnahmezentren in Ausreisezentren - etwa in Traiskirchen. Neu sind auch genauere und schnellere Prüfungen.

Eine Gesetzesänderung war für die neue Betitelung der Zentren nicht notwendig. Formal sind diese nach wie vor Erstaufnahmezentren. Rein sprachlich ist die Neubenennung wohl aber ein Signal: Ausreise statt Aufnahme. Sowohl in Traiskirchen (Bezirk Baden) als auch in Thalham in Oberösterreich war die Beschilderung „Ausreisezentrum“ am Freitag bereits zu lesen.

Ausreisezentrum Traiskirchen

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In Traiskirchen waren die Schilder vor dem Ausreisezentrum am Freitag bereits ausgetauscht

Fokus auf Gefahrenpotenzial

Die neue Bezeichnung ist allerdings nicht alles. Am Freitag traten auch Änderungen im Aufgabenbereich in Kraft: In den Ausreisezentren sollen möglichst schnell Identität und Reiseroute geprüft werden. Zudem wird eine Gefährdungsprognose erstellt, etwa über eine mögliche kriminelle Vergangenheit der Asylwerber.

Gefährdungseinschätzung bedeutet dabei konkret, dass überprüft wird, ob es „Tatsachen gibt, die die Annahme rechtfertigen, dass von einer Person Gefahr ausgeht“, heißt es vonseiten des Innenministeriums. Konkret wird neben der Identität einer Person festgestellt, über welche Reiseroute diese nach Österreich kam. Auch das Handy sowie Onlineaktivitäten, etwa in Sozialen Netzwerken, werden überprüft.

Schnellere Verfahren und Anwesenheitspflicht

Darüber hinaus wird geprüft, ob über das Landes- beziehungsweise Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Informationen über eine Person herausgefunden werden können. Es geht also um eine Gesamtbetrachtung jedes einzelnen Asylwerbers. Wenn die Gefährdungseinschätzung ein auffälliges Ergebnis bringt, wird ein beschleunigtes Asylverfahren eingeleitet. Dieses „Fast-Track-Verfahren“ für Personen, deren Chance auf Asyl gleich null ist, soll von 27 auf 20 Tage verkürzt werden. Während dieses Verfahren läuft, können Asylwerber künftig auch in andere - wie es heißt - dislozierte, also abgelegenere, Quartiere verlegt werden.

Ausreisezentrum Traiskirchen

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In den Ausreisezentren sollen möglichst schnell Identität und Gefährdungspotenzial der Asylwerber überprüft werden

Neu ist seit Freitag auch, dass Asylwerber eine Erklärung unterschreiben sollen, dass sie mit der Anwesenheitspflicht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr einverstanden sind. Das gilt für alle Quartiere des Bundes. Das entsprechende Formular wurde in 27 Sprachen übersetzt, heißt es aus dem Innenministerium.