Nacktvideos in Kabine: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen einen 27-jährigen Fußballtrainer, der in der Duschkabine einer Damenmannschaft Nacktvideos gemacht haben soll, wurde nun von der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingestellt. Das Filmen sei nicht strafbar, heißt es.

Laut dem Gerichtsakt soll der Fußballtrainer möglicherweise bereits über Jahre hinweg Spielerinnen beim Duschen gefilmt haben, auch als die beiden nun betroffenen Spielerinnen noch minderjährig waren. Am 2. Oktober des Vorjahres flog er schließlich auf: Er platzierte eine Sportjacke unauffällig bei der Damen-Duschkabine seines Mostviertler Fußballvereins. Aus der Jackentasche ragte ein Handy, 20 Minuten lang wurden die beiden Spielerinnen aufgenommen. Sie entdeckten das Handy, filmten den Bildschirm ab und erstatteten bei der Staatsanwaltschaft in St. Pölten Anzeige. Wie auch der „Kurier“ berichtete, kam es dort zu einem Verfahren, allerdings wurde dieses eingestellt.

Man habe so reagieren müssen, sagte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Dienstag: „Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ist nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis gekommen, dass ein gerichtlich strafbares Verhalten des Beschuldigten nicht vorliegt, und hat daher das Verfahren mangels Tatbestandmäßigkeit eingestellt.“ Dem Mann könne weder eine Schädigungsabsicht noch ein Bereicherungsvorwurf gemacht werden. Er habe die Videos lediglich auf seinem Handy betrachtet und nicht weiter verbreitet, das sei laut geltendem Gesetz nicht strafbar.

Antrag auf Fortführung des Verfahrens wurde gestellt

Die Anwältin der beiden Spielerinnen, Valentina Murr, wollte das so nicht hinnehmen. Sie stellte einen Fortführungsantrag. Zusätzlich werde eine Zivilrechtsklage geprüft, sagte Murr gegenüber noe.ORF.at: „Meinen Mandantinnen geht es da weniger um das Lukrieren von irgendwelchen Schadensersatzbeträgen, sondern darum, über das Strafrecht Gerechtigkeit zu erfahren. Wir hoffen weiterhin, dass sich das Landesgericht dazu entscheidet, das Verfahren fortzuführen.“

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Die heimlich gefilmten Nacktvideos liegen vor, dennoch hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren nun eingestellt

Den beiden Frauen gehe es zudem darum, dass das Ermittlungsverfahren „wenigstens wegen der Körperverletzung fortgeführt wird“, sagte Murr. Es sei „auch nachweislich belegt, dass sich meine Mandantinnen in therapeutischer Behandlung befinden. Sie hoffen, dass sie dahingehend Gehör finden.“ Bien von der Staatsanwaltschaft dazu: „Dieser Umstand wurde im Fortführungsantrag vorgebracht, ändert aber nach unserer Beurteilung nichts an dem Ergebnis, dass hier ein gerichtlicher Straftatbestand nicht erfüllt ist.“

„Mit unserer Werteordnung nicht vereinbar“

Für Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, Spezialist für Persönlichkeitsrechte, ist die Einstellung des Verfahrens unverständlich: „Es gibt mehrere Straftatbestände, die infrage kommen, noch dazu vor dem Hintergrund, dass eines der Opfer gravierende Schäden davongetragen hat, nämlich eine schwere Anpassungsstörung. Wir haben es also mit Dauerfolgen zu tun“, sagte er im Gespräch mit noe.ORF.at. Er fügte hinzu: „Wir sprechen damit über ein Körperverletzungsdelikt, entweder vorsätzlich oder fahrlässig, beides kommt in Betracht.“

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Der Fußballtrainer hatte ein Smartphone in der Duschkabine der Spielerinnen versteckt und die Spielerinnen damit gefilmt

Sollte das Verfahren nun nicht fortgeführt werden, müsse man sich laut Öhlböck folgende Frage stellen: „Wollen wir, dass es straflos sein soll, dass Minderjährige nackt von einem Trainer gefilmt werden können, ohne deren Wissen?“ Der Rechtsanwalt meinte, „das ist mit unserer Werteordnung nicht vereinbar und sollte vom Strafrecht verfolgt werden“.

Jetzt müsse man aber erst abwarten, ob es zu einer Fortführung des Verfahrens kommt, so Öhlböck. Das hat nun der Richtersenat zu prüfen. Bien von der Staatsanwaltschaft St. Pölten meinte, die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens „sagt nichts über die moralische Bewertung dieses Verhaltens aus, es ist einfach ein Ergebnis der Prüfung nach den Kriterien der gerichtlichen Strafbarkeit“. Der Fußballtrainer wurde suspendiert.

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