Erste Konsequenzen nach „Kuh-Urteil“

Nach dem umstrittenen Urteil gegen einen Landwirt, dessen Kuh eine Wanderin getötet hatte, hat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag bei der „Ab Hof“-Messe in Wieselburg eine Gesetzesänderung angekündigt.

Ein Tiroler Landwirt wurde im Februar zu 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil seine Kuh im Juli 2014 eine Wanderin, die mit ihrem Hund unterwegs war, attackiert und getötet hatte. Bei der Eröffnung der Ab-Hof-Messe für bäuerliche Direktvermarkter in Wieselburg (Bezirk Scheibbs) wurden für nächste Woche erste gesetzliche Konsequenzen angekündigt.

Appell an Eigenverantwortung der Wanderer

„Wir werden nächste Woche eine Lösung präsentieren, weil es auf der einen Seite um gesetzliche Rahmenbedingungen geht, vor allem aber um ein zweites wichtiges Thema: die Eigenverantwortung“, sagte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Diese Eigenverantwortung der Touristen fordert auch Niederösterreichs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) ein. Die Verantwortung dürfe nicht auf die fast 12.000 niederösterreichischen Bergbäuerinnen und Bergbauern abgewälzt werden. „Die Almen und Weiden sind die Herzstücke, die Seelen unseres Landes, und das soll auch so bleiben“, so Pernkopf. „Ich halte ganz dezidiert fest: Die Bauern und Bäuerinnen sind weder Futtermittelproduzenten für den Wolf, noch Opfer bei Gerichtsprozessen.“

Unterschriftenaktion gestartet

Pernkopf verweist auf ein Alm-Manifest, mit dem Unterschriften gesammelt werden. „Für mehr Hausverstand und Eigenverantwortung beim Umgang mit Tieren und in unserer Natur, und zur Unterstützung unserer Bäuerinnen und Bauern“, so der Landeshauptfrau-Stellvertreter. Das Alm-Manifest kann man auf den Gemeindeämtern und online unter www.alm-manifest.at unterschreiben.

Kühe Alm

APA/Barbara Gindl

Nach dem Urteil gegen einen Tiroler Landwirt soll es eine Gesetzesänderung geben

Das Urteil nach der tödlichen Kuh-Attacke in Tirol war Ende Februar ergangen. Der vom Witwer der getöteten Frau beklagte Landwirt hatte während des Prozesses mehrmals darauf verwiesen, dass er Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht hatte. Der Anwalt des Witwers beharrte jedoch darauf, dass der Landwirt dazu verpflichtete gewesen wäre, die Tiere von der Straße fernzuhalten, da diese öffentlich ist.

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

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