Totes Baby: Mutter wird nicht angeklagt

Die Mutter jenes Babys, das im vergangenen Dezember tot in einem Gebüsch in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) gefunden worden war, wird nicht angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft und Anwalt der Frau wurden die Ermittlungen eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hatte seit Dezember wegen Mordverdachts gegen die 18-jährige Mutter des Säuglings ermittelt. Diese Ermittlungen wurden nun eingestellt, weil die Frau nicht zurechnungsfähig war. Sowohl der Verteidiger der 18-Jährigen, Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz, als auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, bestätigten am Sonntag gegenüber noe.ORF.at bzw. der Austria Presse Agentur einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung „Österreich“.

Das tote Baby war Anfang Dezember von einem Gemeindemitarbeiter in einem Gebüsch in Weikendorf entdeckt worden. Die kurz darauf ausgeforschte Mutter gab an, nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben und bei dem Säugling nach der Geburt keine Lebenszeichen festgestellt zu haben - mehr dazu in Mutter des toten Babys wurde ausgeforscht (noe.ORF.at; 7.12.2018). Dem Obduktionsergebnis zufolge wäre der männliche Säugling allerdings lebensfähig gewesen. Weil der Richter keine Haftgründe sah, wurde die junge Frau wenige Tage später auf freien Fuß gesetzt.

Zwei Gutachten entlasteten 18-Jährige

Bereits im Jänner entlastete ein psychologisches Gutachten die Mutter - mehr dazu in Totes Baby: Mutter nicht zurechnungsfähig (noe.ORF.at; 29.1.2019). Ausschlaggebend für die Einstellung der Ermittlungen dürfte laut ihrem Anwalt Wolfgang Blaschitz nun ein zweites psychologisches Gutachten gewesen sein. Dieses habe erneut bestätigt, dass die Frau nicht zurechnungsfähig war. Laut Blaschitz hätten die Ermittlungen „schon längst eingestellt gehört“, wie er am Sonntag gegenüber noe.ORF.at sagte. Die junge Frau sei froh, dass es nun vorbei sei. Sie befinde sich in psychologischer Betreuung.