Bluttat in Tulln: Anklageschrift verrät Details

Nach der Bluttat in Tulln, bei der ein 36-jähriger Mazedonier seine Ehefrau auf einem Supermarktparkplatz erstochen haben soll, liegt nun die Anklageschrift vor. Daraus geht hervor, dass der Mann schon zuvor hangreiflich geworden war.

Einem Urteil vom Mai 2017 zufolge soll der Beschuldigte schon von 2013 bis März 2017 seine Partnerin regelmäßig geschlagen haben. Nach dem Schuldspruch hatte er eine Psychotherapie in Anspruch genommen, anschließend kehrte er in die gemeinsame Wohnung zurück. Die nun vorliegende Anklageschrift bestätigt somit, dass der Beschuldigte einschlägig vorbestraft ist. Der 36-Jährige wird sich wegen Mordes vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten müssen.

Bei den Einvernahmen zum mutmaßlichen Mord an seiner Ehefrau war der 36-Jährige geständig. Er wird beschuldigt, am Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in Tulln 14 Mal mit einem Dolch auf seine Frau eingestochen zu haben - mehr dazu in Mann ersticht Ehefrau auf Parkplatz in Tulln (noe.ORF.at; 21.1.2019). Die 32-Jährige, ebenfalls aus Mazedonien stammend, erlag den Verletzungen an Ort und Stelle.

Betretungsverbot gegen Mann erwirkt

Etwa einen Monat vor der Bluttat in Tulln soll die Ehefrau zum Beschuldigten gesagt haben, dass er „seine Sachen packen und gehen“ solle. Danach herrschte rund zehn Tage lang Funkstille zwischen den beiden. Am 6. Jänner erwirkte die Ehefrau laut Anklage schließlich ein Betretungsverbot.

Nachdem der 36-Jährige seine Partnerin über zwei Tage hinweg nicht erreicht hatte, kaufte er am 21. Jänner in einem Waffengeschäft einen 21 Zentimeter langen Dolch. Nach einem weiteren vergeblichen Anrufversuch beim späteren Opfer fuhr der Verdächtige zum Parkplatz des Lebensmittelmarktes nach Tulln. Denn laut Anklage wusste er, dass seine Ehefrau auf diesem Areal einen Arzttermin wahrnahm.

14 „äußerst heftige Stiche“

Der Anklageschrift zufolge erlitt die 32-Jährige 14 „äußerst heftige Stiche“. Demnach gingen fünf von hinten gegen den Hinterkopf, den Nacken und die hintere Schulterregion. Weitere neun Stiche sollen von vorne gegen die linke Stirn, das linke Ohr, die vordere Hals- und Schulterregion sowie gegen die rechte Brust der Frau gerichtet worden sein. Der Beschuldigte ließ damals sich widerstandlos festnehmen.

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