NÖGKK gegen Krankschreibung per WhatsApp

In Deutschland ermöglicht eine App die Krankschreibung per WhatsApp. Der Anbieter will diesen Service nun auch nach Österreich bringen. Doch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse lehnt das strikt ab.

Eine Krankschreibung darf nur nach einer persönlichen ärztlichen Untersuchung erfolgen. Da diese beim WhatsApp-Service wegfällt, sei er nicht zulässig, heißt es vonseiten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK).

Dasselbe gelte für Krankmeldungen nach einem Telefonat. „Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit kann nur dann vorliegen, wenn im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung eine Krankheit festgestellt wurde und eine Untersuchung im Rahmen eines unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontaktes durchgeführt werden konnte“, so Walter Sohler, Sprecher der NÖGKK.

WhatsApp-Krankschreibung auch in Wien unzulässig

Bei der Wiener Gebietskrankenkasse teilt man diese Ansicht: Auch dort wird betont, dass eine Krankmeldung aufgrund eigener Angaben nicht zulässig ist - mehr dazu in Keine WhatsApp-Krankschreibung in Wien (wien.ORF.at; 18.4.2019).

In Deutschland gilt die WhatsApp-Krankschreibung nur für Erkältungen, für maximal drei Tage und lediglich zweimal pro Jahr. Gesetzliche Basis dafür ist eine Lockerung der Bestimmungen für Telemedizin, die eine Diagnose auch ohne körperliche Anwesenheit erlaubt. Doch auch in Deutschland wird der neue Krankschreibservice kritisch beleuchtet. Die Kammer von Hamburg leitete kürzlich etwa eine rechtliche Prüfung ein.