Bootsunfall: Soldat steht vor Gericht

In Bruck an der Leitha steht am Montag jener Unteroffizier vor Gericht, der beim Girls’ Camp im Vorjahr ein Bundesheerboot gelenkt hat und damit gekentert ist. Zwei Frauen, die unter das Boot gerieten, wurden dabei schwer verletzt.

14 Zeugen und ein Sachverständiger sollen am Montag vorm Bezirksgericht Bruck an der Leitha zu Wort kommen. Der Beschuldigte, ein Unteroffizier des Bundesheeres, dürfte sich laut seinem Verteidiger schuldig bekennen. Dem 33-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen.

Zu dem Bootsunglück war es am 1. September 2018 gekommen. Der beschuldigte Soldat hatte bei Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) ein Pionierboot auf der Donau gelenkt. An Bord waren acht junge Frauen, die an einem Schnupperwochenende des Bundesheeres, dem Girls’ Camp, teilnahmen.

Bootsführer wird falsche Reaktion vorgeworfen

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist nun, dass der Angeklagte nach dem Durchfahren einer Welle - als die Bootsfront in diese Welle eintauchte - falsch reagiert habe. Es habe sich um einen Fahrfehler gehandelt, sein Mandant habe „in einer Schrecksekunde falsch reagiert“, sagte der Verteidiger des Unteroffiziers am Donnerstag. Ein Gutachten der bundesheerinternen Untersuchung, deren Ergebnisse Ende November präsentiert wurden, bestätigte: Das Kentern des Bootes hätte verhindert werden können - mehr dazu in Bootsunglück hätte verhindert werden können (noe.ORF.at; 28.11.2018).

„Das echte Problem war dann, dass der Bootsführer den Schub nicht zurückgenommen hat und der Bug praktisch vorne in der Welle drinnen gehängt ist“, sagte damals der Sachverständige Hermann Steffan. Er war im Herbst an der Untersuchung beteiligt, am Montag ist er als Gutachter zur Gerichtsverhandlung geladen.

Frauen waren 39 bzw. 45 Minuten unter dem Boot

Durch dieses Verhalten des Bootsführers habe sich das Boot innerhalb von 19 Sekunden mit etwa 2.000 Litern Wasser gefüllt und sei gekentert. Eine 18-jährige Niederösterreicherin und eine 22-jährige Wienerin waren damals 39 beziehungsweise 45 Minuten unter dem umgekippten Boot gefangen. Beide wurden schwer verletzt, mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen.

Den Vorwurf, dass nicht oder zu spät nach den beiden Frauen gesucht worden sei, wies man beim Bundesheer zurück. Aus der Tatsache, dass das Bundesheer keinen Notruf abgesetzt hatte, zog man allerdings Konsequenzen: „Für die Zukunft wird sich ganz klar bei uns in den Vorschriften wiederfinden, dass wir immer einen Notruf absetzen - und es kann sich kein Soldat darauf verlassen, dass es wer außerhalb des Bundesheeres tut“, sagte Wolfgang Baumann, Generalsekretär im Verteidigungsministerium, nach der bundesheerinternen Untersuchung Ende November.

Über den aktuellen Gesundheitszustand der beiden verletzten Frauen gibt es auf Wunsch der Familien keine Informationen. Dem beschuldigten Unteroffizier droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

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