Bootsunfall: Prozess endet mit Diversion

In Bruck an der Leitha ist am Montag der Prozess rund um den Unfall mit einem Pionierboot im September ohne Urteil zu Ende gegangen. Der angeklagte Unteroffizier muss im Rahmen einer Diversion 3.400 Euro zahlen.

Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Gemeingefährdung hätte dem beschuldigten Unteroffizier eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr gedroht. Der Angeklagte bekannte sich in dem Prozess am Bezirksgericht in Bruck an der Leitha schuldig. Sein Verteidiger sagte, der Mandant habe „in einer Ausnahmesituation falsch reagiert“. Solche Situationen würden in der Ausbildung nicht trainiert. Er sah „keine schwere Schuld“ des Angeklagten. Die Voraussetzungen einer Diversion lägen vor.

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ORF/ Rohrhofer

Der Angeklagte vor Gericht

Die Richterin folgte dieser Auffassung. Bei einer Gesamtschau seien das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Rettungseinsatz des Angeklagten „unter Gefährdung seines eigenen Lebens“ mildernd. Erschwerungsgrund gebe es keinen. Die Schadenersatzansprüche der Opfer seien Gegenstand eines Amtshaftungsverfahrens. Sie bot dem 33-Jährigen an, eine Geldstrafe von 3.400 Euro plus die Verfahrenkosten zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einwand. Damit wird das Verfahren nach Bezahlung der Strafe eingestellt.

Ein allfälliges Versagen in der Rettungskette sei nicht Inhalt der Verhandlung, so die Richterin weiters. Das müsse von der Staatsanwaltschaft gesondert geprüft werden. Laut Friedrich Köhl von der Korneuburger Anklagebehörde wurde ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Frist für einen eventuellen Fortführungsantrag laufe noch, sagte der Staatsanwalt am Montag zur APA.

Angeklagter: „Kann es mir nicht erklären“

Warum der Unfall passiert sei, „das kann ich mir bis heute nicht erklären“, sagte der Angeklagte am Montag. „Ich bin es immer und immer wieder durchgegangen. Ich kann es mir nicht erklären.“ Er habe offensichtlich einen Fehler gemacht, weil er Gas hätte wegnehmen müssen. Er habe nur probiert, über die Wellen drüberzukommen, und sei am Gas geblieben. „Es ist dann wahnsinnig schnell gegangen, das Boot ist gekippt“, schilderte der 33-Jährige. Er sei von der Situation überrascht worden.

Nach dem Kentern habe er die Rettungsweste ausgezogen und sei unter das Boot getaucht, um Teilnehmerinnen zu retten. „Wir haben zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, ob noch jemand drunter ist oder nicht.“ Dort sei es „schwarz“ gewesen. Man habe versucht, das Boot aufzukanten, habe es aber nur stabilisieren können. Dann habe man eine Teilnehmerin ertastet, ihre Rettungsweste aufgestochen und die Frau in Sicherheit gebracht. Später sei eine weitere Passagierin gefunden und befreit worden. Dann habe es irgendwann geheißen, „es sind alle da“.

Zu dem Bootsunglück war es am 1. September 2018 gekommen. Der beschuldigte Soldat hatte bei Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) ein Pionierboot auf der Donau gelenkt. An Bord waren acht junge Frauen, die an einem Schnupperwochenende des Bundesheeres, dem Girls’ Camp, teilnahmen. Eine 18-jährige Niederösterreicherin und eine 22-jährige Wienerin waren damals 39 beziehungsweise 45 Minuten unter dem umgekippten Boot gefangen. Beide wurden schwer verletzt, mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen - mehr dazu in Bootsunfall: Soldat steht vor Gericht (noe.ORF.at; 12.5.2019).

Bundesheer leitete Disziplinarverfahren ein

Nach der Diversion leitete das Bundesheer unterdessen ein Disziplinarverfahren gegen den 33-Jährigen ein. Da eine Diversion kein Urteil ist, werde in diesem Fall selbstständig geprüft, bestätigte Michael Bauer vom Verteidigungsministerium auf Anfrage einen „Heute“-Onlinebericht.

Die Disziplinarbehörde sei an die dem Spruch eines rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteiles zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung gebunden, erläuterte der Sprecher. Der Soldat hat aber in der Verhandlung am Bezirksgericht Bruck an der Leitha eine Diversion erhalten. Der Mann bleibt somit unbescholten.