Lebenslange Haft nach Messerattacke auf Ehefrau

Am Landesgericht St. Pölten ist am Mittwoch ein 36-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mazedonier soll seine Ehefrau im Jänner auf einem Parkplatz in Tulln mit einem Dolch erstochen haben.

Zwischen dem 36-Jährigen und seiner Partnerin soll Anfang 2019 über mehrere Tage hinweg Funkstille geherrscht haben. Die Frau hatte laut Anklage am 6. Jänner ein Betretungsverbot erwirkt und antwortete in der Folge auch nicht auf Anrufe und SMS ihres Mannes.

Nach einem erneuten vergeblichen Anrufversuch beim späteren Opfer fuhr der Beschuldigte am 21. Jänner zum Parkplatz eines Lebensmittelmarktes nach Tulln - weil er laut Staatsanwältin wusste, dass seine Ehefrau auf diesem Areal einen Arzttermin wahrnahm. Als die 32-Jährige auftauchte, soll der Verdächtige ausgestiegen und auf sie zugegangen sein. Nach einem kurzen Streit versuchte die Frau wegzulaufen. Dies gelang aber nicht, der 36-Jährige soll begonnen haben, mit dem zuvor in einem Waffengeschäft gekauften Dolch auf seine Partnerin einzustechen.

Die 32-Jährige erlitt dem medizinischen Gutachten zufolge 14 „äußerst heftige Stiche“. Das Opfer erlag den Verletzungen an Ort und Stelle. Der Angeklagte ließ sich widerstandslos festnehmen. Er ist einschlägig vorbestraft, wurde im Mai 2017 wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Ehefrau verurteilt.

Am 21. Jänner habe er eigentlich mit seiner Partnerin wegen der beiden Kinder im Alter von sieben und zehn Jahren reden wollen, gab der geständige Angeklagte zu Protokoll. „Als sie zu mir sagte, dass ich die Kinder nie wieder sehen werde, sagte ich zu ihr, das kannst du mir nicht antun“, beschrieb der 36-Jährige die verbale Auseinandersetzung mit seiner Partnerin unmittelbar vor der Attacke. „Wenn sie mir gesagt hätte, dass ich die Kinder sehen darf, hätte ich sie nicht umgebracht“, sagte der Beschuldigte laut Dolmetscher. Die Attacke tue ihm vor allem wegen der Kinder leid, betonte der 36-Jährige. In Bezug auf seine Ehefrau zeigte der Angeklagte in der Hauptverhandlung hingegen keine merkbare Reue.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Geschworenen bejahten die Frage nach vollendetem Mord einstimmig. Bei der Strafbemessung wirkte sich laut dem vorsitzenden Richter das Geständnis mildernd aus. Als erschwerend seien die einschlägige Vorstrafe sowie die „besonders tragischen Auswirkungen“ der Tat gewertet worden. Auch generalpräventive Überlegungen wurden einbezogen: „Solche Straftaten gehören entsprechend streng bestraft, um andere Täter auch davon abzuhalten“, betonte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Wolfgang Blaschitz hat Berufung angemeldet.

Links: