Spielsüchtiger gewann Klage gegen Novomatic

Ein Spielsüchtiger aus dem Burgenland ist mit einer Klage gegen den Novomatic-Konzern erfolgreich gewesen. Das Bezirksgericht Mödling sah den Mann als geschäftsunfähig an und erklärte die Glücksspielverträge für unwirksam.

Der Kläger ging regelmäßig in Admiral-Spielhallen des Novomatic-Konzerns und spielte dort so lange, „bis das vorgeschriebene Zeitlimit erschöpft war“ oder er kein Geld mehr hatte, heißt es in dem am 14. Juni ergangenen Urteil. Zusätzlich zockte er im Internet oder, wenn er auswärts tätig war, an anderen Orten. Er ist noch heute hochverschuldet und konnte zeitweise weder Miete noch Fernwärme bezahlen.

Mehr als 5.000 Euro zugesprochen

Das Bezirksgericht Mödling sah den Mann wegen seines pathologischen Zockverhaltens als geschäftsunfähig an und erklärte deshalb die mit Novomatic geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam. Dem Kläger wurden für einen Zeitraum von nur wenigen Monaten im Jahr 2016 (Juli bis Oktober) 5.113 Euro samt 13,25 Prozent Zinsen plus Verfahrenskosten zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Aus medizinischer Sicht war der Kläger im klagsgegenständlichen Zeitraum spielsüchtig in dem Sinn, dass er trotz der ihm bekannten schwerwiegenden insbesondere persönlichen und finanziellen Folgen nicht in der Lage war, dem Drang zu spielen zu widerstehen“, stellte das Gericht fest. In dem Verfahren wurde auch ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten einer Sachverständigen eingeholt.

Generell hängt der Erfolg von Spielerklagen wie dieser, die oftmals abgewiesen werden, meistens davon ab, ob das Gericht den Klägern glaubt, aufgrund ihrer Spielsucht geschäftsunfähig gewesen zu sein. Brancheninsider wissen oft schon, welche Sachverständige diese Diagnose leichter vergeben und bei welchen sie damit eher nicht durchkommen.