Betrugsverdacht: Rechnungen an Tote

Auf der Suche nach Geld schrecken Betrüger auch nicht vor Angehörigen von Verstorbenen zurück. In NÖ melden sich immer mehr Hinterbliebene, denen eine Rechnung von knapp 400 Euro für Sexspielzeug ins Haus geflattert ist.

Hannes Winkler aus dem Bezirk Wiener Neustadt ist einer der Betroffenen. Die Adresse auf dem Partezettel seines Sohnes war eigentlich für Kondolenzschreiben gedacht, stattdessen erhielt er eine Rechnung des Versandhauses „Oldy Sex“.

„Der Partezettel war öffentlich in der Bestattung für alle zugänglich, da ist meine Adresse angegeben und nicht die vom verstorbenen Sohn“, sagt Hannes Winkler. Die Rechnung in der ein Betrag von 384,84 Euro gefordert wurden, kam ihm rasch dubios vor. „Ich habe mit meiner Frau geredet und mich entschlossen die Arbeiterkammer zu informieren.“

AKNÖ: Inkassobüro existiert gar nicht

Dort liegen bereits mehr als ein Dutzend solcher Anfragen aus den vergangenen Tagen auf - aus gutem Grund: Das Inkassobüro existiert laut Arbeiterkammer gar nicht, der Verdacht des Betrugs liegt deshalb nahe. Die Firma hat weder eine Telefonnummer angegeben, noch ist sie im Internet auffindbar. Um an Geld zu kommen, wird hier offenbar mit der Scham der Betroffenen gespielt.

„Wenn eine Rechnung eines Sexversands ins Haus kommt ist das den Betroffenen sicher unangnehm und wenn die geforderte Summe nicht allzu hoch ist, wird hier oftmals ohne zu überlegen bezahlt, nur um damit die nicht getätigte Bestellung zu vertuschen“, sagt Manfred Neubauer von der Arbeiterkammer NÖ.

„Eine Rechnung flattert ins Haus, der Absender: ein Versandhaus für Sexartikel mit dem Namen ‚Oldy Sex‘. Ein Betrag in Höhe von 384,83 Euro sei auf das angegebene Konto einzuzahlen, sonst droht das in Frechen, Deutschland, angesiedelte Versandhaus mit ‚Bukarest Inkasso‘“, schildert die Arbeiterkammer Niederösterreich.

Ziel ist Betroffene einzuschüchtern

Die hart klingende Bezeichnung „Bukarest Inkasso“ sei nur eine Erfindung, um von eingeschüchterten Konsumenten möglichst viele Geldüberweisungen zu erhalten.

„Die Beschwerden über dieses Unternehmen häufen sich in jüngster Zeit bei uns“, berichtet Neubauer. Sogar der eingeforderte Betrag sei in allen von der AKNÖ dokumentierten Fällen mit 384,83 Euro gleich hoch.

Die AKNÖ spricht von einem „üblen Trick“ und rät im Falle des Erhalts einer derartigen Rechnung, umgehend die Polizei einzuschalten. Auf keinen Fall sollte man die Rechnung begleichen, so die AKNÖ.