Kampfhundeverordnung ist rechtens

Die nö. Kampfhundeverordnung ist nicht verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat das Hundehaltegesetz bestätigt. Umstritten war ja der Punkt, dass für Rassen, die als sogenannte Kampfhunde gelten, eine Leinen und Beißkorbpflicht gilt.

Mehrere Hundebesitzer hatten gegen Strafen berufen, der Verfassungsgerichtshof hat diese Beschwerden der Hundebesitzer zurückgewiesen. Die Leinen- und Maulkorbpflicht im Ortsbereich für sogenannte Kampfhunde ist rechtens, sagte der Verfassungsgerichtshof. Die drei Hundebesitzer hatten gegen Geldstrafen von jeweils 100 Euro berufen, weil sie ihre Bullterrier beziehungsweise Rottweiler nicht an der Leine und mit Maulkorb geführt hatten.

Zwei Hunde

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Auflistung der Rassen ist korrekt

Auch die Auflistung von Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential widerspreche nicht dem Gleichheitsgrundsatz, auch wenn sie wissenschaftlich umstritten sein mag, so der Verfassungsgerichtshof. Im Sinne des Zusammenlebens von Mensch und Hund habe der Gesetzgeber hier einen Gestaltungsspielraum, heißt es beim Verfassungsgerichtshof.

Das neue Hundehaltegesetz ist in Niederösterreich seit Anfang 2010 in Kraft. Es sieht für so genannte Kampfhunderassen nicht nur eine Leinen- und Maulkorbpflicht im Ortsgebiet vor, sondern auch eine höhere Hundesteuer und einen verpflichtenden Hundeführschein.