Tierschützer: Schriftliches Urteil fertig

Neun Monate nach den nicht rechtskräftigen Freisprüchen für alle 13 Tierschützer, die wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation angeklagt waren, ist nun das schriftliche Urteil fertig.

Mitarbeiter der Gerichtskanzlei in Wiener Neustadt sind nun damit beschäftigt, das 385 Seiten starke Schriftstück zu versenden. Teilweise sei dies bereits erfolgt, weil aber eine große Menge an Urteilen verschickt werden muss - an den Staatsanwalt, alle Verteidiger und die Privatbeteiligten - nehme dies längere Zeit in Anspruch, erläuterte Glatz.

Berufung der Staatsanwaltschaft noch offen

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte bereits am Tag nach der Urteilsverkündung am 2. Mai 2011 Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet. Die mündliche Urteilsbegründung sei aus Sicht der Anklagebehörde „in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen“, hatte Sprecher Erich Habitzl erläutert. Man wolle daher das schriftliche Urteil abwarten und nach genauer Prüfung der Begründung entscheiden, ob die Berufung tatsächlich durchgeführt werde, hieß es damals.

Das fertige Urteil ist laut Habitzl noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingelangt. Eine Entscheidung über eine mögliche Prüfung ist daher noch nicht gefallen. Die Rechtsmittelfrist dauert vier Wochen, könnte wegen des umfangreichen Urteils aber ausgeweitet werden.

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