Behinderte: Nur ein Viertel erfüllt Quote

Gesetzlich ist jeder Betrieb verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmern einen behinderten Menschen anzustellen. Macht er das nicht, wird eine Strafzahlung fällig. Trotzdem erfüllt nur ein Viertel der Betriebe diese Quote.

„Ich bin seit 1978 im Betrieb. Im Erdgeschoß kann ich den Arbeitsplatz und das WC leicht erreichen. Wo es nicht möglich war, sind Rampen gebaut worden.“ Franz Zichtl ist wegen Kinderlähmung im Kleinkindalter Rollstuhlfahrer. Einer von 16.000 Menschen, für die ihre Behinderung aber kein Hindernis in der Arbeitswelt darstellt. Heute ist er Vertriebsleiter bei Svoboda Büromöbel.

Mann fährt im Rollstuhl durch einen Raum

ORF

Franz Zichtl

Die gesetzlich festgelegte Quote von einem Behinderten pro 25 Arbeitnehmern ist auch für Svoboda nicht erfüllbar. „Die Quote können wir nicht erfüllen, weil wir gar nicht so viele Bewerbungen bekommen. Wir kriegen dann und wann Bewerbungen, die wir uns anschauen und die gleichen Chancen geben. Aber es gibt Einschränkungen, was die Tätigkeit anbelangt, etwa in der Montage, im Außendienst oder bei der Verladung“, sagt Horst König, Geschäftsführer von Svoboda.

Drei Viertel der Betriebe müssen zahlen

Für jeden nicht erfüllten Behindertenarbeitsplatz sind zwischen 232 und 345 Euro Pönale pro Monat fällig. Drei Viertel der Betriebe müssen zahlen. Mit dem Geld werden andere Behindertenarbeitsplätze gefördert. Etwa in der GW, der früheren „geschützten Werkstätte“ in St. Pölten, wo 70 Prozent der 430 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf unterschiedliche Weise behindert sind.

„Die Herausforderung ist, die Arbeitsplätze an die jeweilige Behinderung anzupassen. Wir arbeiten sehr viel mit höhenverstellbaren Tischen, Sesselanpassungen. Die Barrierefreiheit ist sehr wichtig“, sagt der Produktionsleiter Mario Schuh. Die GW gibt es seit 30 Jahren und hat sich seither von einer Montagewerkstatt zu einem hochindustrialisierten Unternehmen entwickelt.