Drei Monate bedingt für „falschen“ Arzt

Ein 34-Jähriger, der sich beim Roten Kreuz in St. Pölten als Arzt ausgegeben hatte, ohne ein Medizinstudium absolviert zu haben, ist am Dienstag wegen Urkundenfälschung nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt worden.

Nach der Matura 1997 habe der Wiener mit Wurzeln im Bezirk St. Pölten ein Medizinstudium in Wien begonnen, so der Angeklagte. Dieses sei aber „wenig erfolgreich gelaufen“, nachdem er in den ersten zwei Jahren eher ausschweifend gelebt und dadurch den Anschluss an seine Kollegen verloren hatte. Seine Eltern seien aber „sehr streng“ - und so gab er vor, „brav“ zu studieren.

Erst als sie sein Taschengeld streichen wollten, habe er nach einer Lösung gesucht und schließlich die „Doktorwürden“ gefälscht, um sie seinen Eltern vorzulegen. Das notwendige Wissen habe er aus dem Internet, berichtete der 34-Jährige. Er betonte, dass ihm das alles sehr leidtue, nach dem Urteil erbat er sich Bedenkzeit.

Zehn Jahre beim Roten Kreuz tätig

Er war über zehn Jahre als freiwilliger Einsatzfahrer, Rettungs- und Notfallsanitäter beim Roten Kreuz in St. Pölten aktiv gewesen. Dass er dann eine Kopie des akademischen Diploms vorlegte, sei nicht seine Idee gewesen: Er wurde darum gebeten, nachdem in der Stadt durch den stolzen Vater bekanntgeworden war, dass er sein Studium abgeschlossen hatte.

Vonseiten des Roten Kreuzes fühle man sich dadurch aber nicht geschädigt, gab der als Zeuge gerufene damalige Ausbildungsleiter vor Gericht an. Der Angeklagte habe dadurch zwar den Vorsitz in der Prüfungskommission übernommen, aber keine höheren Entgelte aufgrund des Titels bekommen. Seine Lehrtätigkeit und auch die Abnahme von Prüfungen hätte er auch ohne den Titel leisten dürfen, „nur den Vorsitz nicht“.

Gehaltszettel über Tätigkeit als AKH-Chirurg gefälscht

Zeitgleich mit der Urkunde „vorbereitet“ hatte der Angeklagte seinen Angaben nach auch gefälschte Gehaltszettel und Lohnbestätigungen über eine „für einige Jahre“ andauernde Tätigkeit als Chirurg im Wiener AKH, die er seinen Eltern regelmäßig vorlegen „musste“. Diese kamen außerdem beim Ansuchen um einen Kredit bei einer St. Pöltner Bank zum Einsatz, nachdem sein ebenfalls beim Roten Kreuz tätiger Bankbetreuer diese verlangt hatte. Zuvor hätte er „echte Honorarnoten“ vorgelegt.

Dem Zeugen zufolge hätte der Mann den Kredit um knapp über 60.000 Euro und eine spätere Aufstockung um weitere 10.000 Euro ohne Vorlage der Papiere nicht bekommen. Die letzten gefälschten Lohnzettel lagen von Jänner und Februar dieses Jahres vor.

34-Jähriger mit „schwierigem Verhältnis zu Eltern“

Der Angeklagte verwies wiederholt auf das schwierige Verhältnis zu seinen Eltern bzw. den Erfolgsdruck durch seinen Vater, einem gut betuchten Unternehmer, der einst selbst nicht fertig studiert hatte. Aufgeflogen war die Geschichte rein zufällig, als die Polizei im Zuge einer Eigentumsgeschichte auf ihn aufmerksam geworden war.

Auf die Strafbemessung mildernd wirkten sich das Geständnis, der bisher untadelige Lebenswandel des 34-Jährigen und die Tatsache, dass dem Roten Kreuz kein Schaden entstanden war, aus. Bei der Kreditaufnahme sei der Schädigungsvorwurf dem Richter zufolge nicht gültig, da der Mann davon ausgegangen war, in absehbarer Zeit aus einer gemeinsamen Immobilie von einer Exfreundin Geld ausbezahlt zu bekommen.

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