FMA gegen Gea: Leitl will Vermittler sein
Dort solle darüber gesprochen werden, „wie das Finanzierungsmodell Staudingers in einer unbürokratischen und kostengünstigen Form so gestaltet werden kann, dass es den derzeitigen Finanzmarktgesetzen entspricht und von der FMA genehmigt wird“, hieß es am Donnerstagnachmittag.
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Staudinger werde „in kurzer Zeit“ entscheiden, „ob er diese Gesprächsmöglichkeit wahrnimmt oder den Rechtsweg gegen eventuelle Strafen und Verfügungen der FMA beschreitet“, so die Wirtschaftskammer.
FMA: „Unsere Tür war immer offen“
Die FMA jedenfalls würde sich freuen. „Wir begrüßen es sehr, wenn sich der Wirtschaftskammerpräsident dafür einsetzt, die Veranlagung in eine gesetzeskonforme umzuwandeln“, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik auf APA-Anfrage. Er stellte erneut klar, dass die Behörde auch in der Vergangenheit gesprächsbereit gewesen sei: „Unsere Tür war immer offen.“
Steininger: „Einfache und unbürokratische Lösung“
Heinrich Staudinger sagte am Donnerstagnachmittag, er wolle mit jedem reden und suche auch nach einer Lösung. Es könne aber nicht sein, dass man mit einer so genannten Prospektpflicht belegt werde. Das bedeute die Öffentlichmachung der Wirtschafts- und Firmendaten und würde jährlich 100.000 Euro kosten, rechnet Staudinger vor. Er fordert eine einfache, verständliche und unbürokratische Lösung.
FMA verweist auf Finanzierungsmöglichkeiten
Staudinger und die Finanzaufseher hatten monatelang diskutiert, wie das GEA-Finanzierungsmodell so umgestellt werden könnte, dass es kein (konzessionspflichtiges) Bankgeschäft mehr ist. Dem Vernehmen nach hat aber Staudinger die Gespräche abgebrochen.
Dabei gäbe durchaus Möglichkeiten, wie sich ein kleines Unternehmen abseits von klassischen Bankkrediten finanzieren kann, etwa eine Genossenschaft, eine stille Beteiligung, eine Kommanditgesellschaft oder eben eine Unternehmensanleihe.
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Anleihen sind aber mit strengen Publizitätsvorschriften verbunden und kommen für KMU wegen der dafür anfallenden Kosten in der Praxis nicht infrage. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn das Emissionsvolumen unter 100.000 Euro liegt, sich das Angebot an nicht mehr als 150 Personen richtet oder die Stückelung zumindest 100.000 Euro beträgt, besteht keine Prospektpflicht.
Regelung von Crowd Funding ist schwierig
Das so genannte Crowd Funding auf nationaler Ebene rechtlich zu regeln, wie dies jetzt einigen Politikern vorschwebt, halten Experten übrigens für problematisch, da hier EU-Recht in die Quere kommen könnte. Die Schwarmfinanzierung ist, wie auch Business Angels oder Risikokapitalgeber, vor allem im angloamerikanischen Raum verbreitet.
Links:
- Leitl kommt Staudinger zu Hilfe (noe.ORF.at; 16.11.2012)
- „Wäre bereit, ins Gefängnis zu gehen“ (noe.ORF.at; 15.11.2012)
- FMA droht Gea mit Beugestrafe (noe.ORF.at; 13.11.2012)
- GEA (Website)
- FMA (Website)