2.000 Euro Strafe für Staudinger
Die Finanzmarktaufsicht erließ gegen das Unternehmen zwei Bescheide. Der Strafbescheid für vergangene Verstöße beläuft sich zunächst auf die vergleichsweise niedrige Summe von 2.000 Euro. Weiters wird im Unterlassungsbescheid gefordert, die drei Millionen Euro an die Geldgeber zurückzugeben und das Finanzierungsmodell einzustellen.
Staudinger: „Ich darf mir das nicht gefallen lassen“
Für Heini Staudinger ist das aber nicht akzeptabel. „Für dieses Modell bin ich bereit, zu kämpfen. Ich darf mir das nicht gefallen lassen. Ich trage Verantwortung für unsere Mitarbeiter“, sagt Staudinger gegenüber noe.ORF.at.
Der GEA-Chef plant, gegen beide Verfügungen in die nächste Instanz zu gehen. Am Freitag soll ein Marsch zum Parlament stattfinden. Dabei will Staudinger eine Petition zur Änderung des Bankenwesens übergeben. Der Waldviertler Unternehmer plant auch, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten.