Streit um Wahlkampfkosten-Rückerstattung

Auf Drängen von LH Erwin Pröll (ÖVP) ist die Rückerstattung von Wahlkampfkosten verboten worden. Ausgerechnet NÖ soll sich nicht daran halten, sagt der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger und spricht von Wahlkampfsubventionen in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Die Parteien dementieren.

„Wahlwerbende Parteien haben Anspruch auf eine Rückerstattung der Wahlkampfkosten“ - so steht es im niederösterreichischen Parteienfinanzierungsgesetz. Laut dem Politikwissenschaftler Hubert Sickinger ist das „schlicht verfassungswidrig“. Niederösterreich gönne sich damit eine unerlaubte Wahlkampfsubvention.

Kritik übte er auch an Landeshauptmann Erwin Pröll: Auf seinen Druck hin habe der Bund im Vorjahr ein neues Parteiengesetz beschlossen. Mit Parteienförderung und Wahlkampfkostenerstattung würden „die Steuerzahler zweimal zur Kasse gebeten“, sagte Pröll damals. Jetzt halte sich Niederösterreich als einziges Bundesland selbst nicht an die Vorgabe, so Sickinger am Dienstag gegenüber der APA.

Parteien werden keine Rückerstattung beantragen

Landesgeschäftsführer Gerhard Karner (ÖVP) weist die Kritik zurück. Im Gegenteil, Niederösterreich habe die zweitniedrigsten Aufwendungen pro Wahlberechtigtem im Bundesländervergleich. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger sagt, die Wahlkampfsubvention sei ganz klar nur für jene Parteien, die den Einzug in den Landtag nicht schaffen, aber mehr als zwei Prozent der Stimmen bekommen.

Dieser Auffassung sind auch alle anderen im Landtag vertretenen Parteien. Im Gesetz steht das allerdings nicht explizit. „Wenn das so ist, dass der Wunsch des Gesetzgebers war, die Landtagsparteien nicht einzubeziehen, dann hätte man das hineinschreiben müssen“, betonte Sickinger.

Die ÖVP, die SPÖ, die Grüne, die FPÖ und das Team Stronach versichern gegenüber noe.ORF.at, dass sie defintiv keine Rückerstattung der Wahlkampfkosten beantragen werden. SPÖ, FPÖ, Grüne sowie das Team Stronach regen darüber hinaus an, das im Vorjahr beschlossene Gesetz deutlicher zu formulieren. Die FPÖ stimmte dem aus ihrer Sicht „schwammigem“ Gesetz nicht zu.

ÖVP nennt keine exakten Wahlkampfkosten

Die ÖVP kassiert pro Quartal knapp 2,2 Millionen Euro Parteienförderung, die nach der Stimmenstärke berechnet wird. Die Kosten des Wahlkampfs will die ÖVP nicht offiziell beziffern, man werde sich aber an die gesetzliche Obergrenze von sieben Millionen Euro halten. Die SPÖ wird im Quartal mit 1,1 Millionen Euro gefördert, für den Wahlkampf gibt die Leitner-Partei 2,5 Millionen Euro aus.

Die Förderung der Grünen beträgt pro Quartal 300.000 Euro, der Wahlkampf kostet etwa eine Million Euro. Auch die FPÖ lässt sich die Kampagne für die NÖ-Wahl etwa eine Million Euro kosten, die Parteienförderung beträgt laut Angabe der FPÖ 400.000 Euro im Jahr. Das Team Stronach bekommt noch keine Parteienförderung, die Wahlkampfkosten schätzt der Pressesprecher auf etwas unter einer Million Euro.

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