Grüne fechten Wahlergebnis an

Die NÖ Landtagswahl hat ein juristisches Nachspiel, das geht aus einem neun Seiten umfassenden Schriftstück hervor, das dem ORF NÖ vorliegt. Demnach fechten die Grünen das Wahlergebnis an und ziehen vor das Verfassungsgericht.

Die Grünen sehen im Persönlichkeitswahlrecht eine Täuschung der Wähler. Das Persönlichkeitswahlrecht gilt bereits seit dem Jahr 2001. Wählt man „Partei eins“, gibt seine Vorzugsstimme aber einem Kandidaten der „Partei zwei“, wählt man auch „Partei zwei“.

Grüne wollen Neuauszählung der Stimmen

„Das ist ein Schummelwahlrecht, es gaukelt den Bürgerinnen und Bürgern etwas vor, was es nicht gibt, nämlich, dass man eine Partei und einen Namen ankreuzen kann und das dann dasselbe ist, das stimmt nicht“, kritisiert der Landesgeschäftsführer der Grünen Thomas Huber.

Konkret geht es um 270.000 Vorzugsstimmen, die ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll bekommen hat. Die Grünen wollen, dass die Stimmen neu ausgezählt werden und erhoffen sich dadurch ein Mandat mehr.

Karner: „Grünen sind abgehoben und bürgerfern“

Die ÖVP wirft den Grünen vor, das Votum der Wähler aushebeln zu wollen. „Das ist besonders scheinheilig von den Grünen. Denn auf Bundesebene fordern sie ein modernes Persönlichkeitswahlrecht und genau ein solches Persönlichkeitswahlrecht haben wir in NÖ, nämlich Name vor Partei“, sagt ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner.

Die Grünen seien außerdem „abgehoben und bürgerfern“, kritisiert Karner, und verweist auf eine ähnlich gelagerte Klage, mit der die SPÖ nach der Landtagswahl 2008 gescheitert sei.

Die Landeswahlbehörde ist jedenfalls aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben - eine Entscheidung wird es frühestens aber im Herbst geben, heißt es beim Verfassungsgerichtshof.