Strafe für Helfer im Hochwassergebiet

„Ich wollte ja nur helfen“, diesen Satz hören viele Einsatzkräfte von Freiwilligen die beim Hochwasser unbedingt helfen wollen, die dabei aber nicht immer das Richtige tun. Und das kann mitunter sogar zu Strafen führen, wie der Fall eines Helfers zeigt.

In Kritzendorf (Bezirk Wien Umgebung) hatte es ein Mann gut gemeint. Er lieh sich einen Bagger aus und half in der vom Hochwasser stark betroffenen Strombadsiedlung die Häuser vom meterhohen Schlamm zu befreien. Nun bekam er von der Stadtgemeinde Klosterneuburg eine Anzeige, weil die Straße auf der er in die Siedlung fuhr, seit vergangenen Freitag behördlich für Privat-Pkw gesperrt war. Die Begründung: Wenn Privat-Pkws dort fahren, dann würden sie die Einsatzkräfte bei den Aufräumungsarbeiten behindern. Außerdem würde sich der Schlamm auf der Zufahrtsstraße noch zusätzlich verfestigen, das würde das Wegräumen unnötig erschweren.

Grenzen werden durch Gesetze festgelegt

Es gäbe klare Grenzen für freiwillige Helfer, hieß dazu von der Polizei. Und zwar dort wo Gesetze übertreten werden, wie eben dieses Fahrverbot. Oft gäbe es in Katastrophenfällen wie etwa einem Hochwasser noch zusätzliche Erlässe, die zu beachten seien, da müsse man sich bei der Rettung oder der Feuerwehr genau erkundigen, sagte Johann Baumschlager, Pressesprecher des Landespolizeikommandos.

Es gehe dabei auch um den Schutz der ansässigen Bevölkerung. So würden zum Beispiel ortsfremde Personen im Hochwassergebiet genauer kontrolliert, da Erfahrungen des Hochwassers 2002 gezeigt hätten, dass sich dann auch Plünderungen von Eigentum häufen würden.

Nur bei Lebensrettung darf man im Halteverbot stehen

Die einzige Ausnahme, Vorschriften missachten zu dürfen ist, wenn es sich um eine Notsituation wie eine Lebensrettung handelt, sagte Gerry Foitik vom roten Kreuz, der auch die Einsätze des „Team Österreich“ koordiniert. „Wenn man Leben rettet, dann darf man auch im Halteverbot stehen, weil das entschuldigt die Verwaltungsübertretung. In allen anderen Fällen bekommt man auch im Hochwassereinsatz eine Anzeige, wenn man beispielsweise im Halte oder Parkverbot stehen bleibt oder etwa eine extra eingerichtete Straßen oder Gebietssperre missachtet“, sagte Foitik. Dies seien letztendlich behördliche Maßnahmen, um die betroffene Bevölkerung zu schützen, argumentierte die Polizei.

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