Haft wegen Wiederbetätigung

Im Landesgericht Wr. Neustadt ist am Dienstag ein 38-Jähriger wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden und zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Er soll im Internet unter anderem zur „Beendigung der Judenrepublik“ aufgerufen haben.

Der Angeklagte legte beim Prozess ein umfassendes Geständnis ab. Er soll in einem sozialen Netzwerk im Internet die NSDAP als Arbeitgeber angegeben haben und zum gewaltsamen Vorgehen gegen „Volksverräter und Freimaurer“ aufgerufen haben. Das Urteil lautete auf 21 Monate bedingt, es ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann war wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz angeklagt. Ihm drohten zwischen einem und zehn Jahre Haft. Sein Verteidiger sagte vor Prozessbeginn, dass sich sein Mandant teilweise geständig zeige. Er gab an, dass sein Internetzugang gehackt wurde und Teile der Inhalte nicht von ihm stammen.

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