Kaserne verlassen: Freiheits- und Geldstrafe
Der 20-Jährige entzog sich mehr als sieben Wochen lang dem Militärdienst, das Bundesheer meldete das Fernbleiben und die Staatsanwaltschaft St. Pölten erhob Anklage.
20-Jähriger nahm Urteil an
Weil der Grundwehrdiener aber nicht mit einer Waffe im Einsatz war, wurde er nicht wegen Desertion, sondern nur wegen unerlaubter Abwesenheit nach dem Militärstrafgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von knapp 1.000 Euro verurteilt. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Der Angeklagte nahm das Urteil an und will die Strafe in Raten begleichen, so das Landesgericht St. Pölten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.