Neue Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck

Seit heute gibt es auf Flugreisen innerhalb der EU für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck neue Vorschriften. Medikamente, Spezialnahrung und Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen können wieder als Handgepäck mitgenommen werden.

Der Grund ist eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen. Seit Freitag sind alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften gekauften Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Der gekaufte Artikel muss jedoch zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen in dem versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand bleiben. Diese Beutel sowie flüssige Medikamente und Spezialnahrungen würden dann mit der speziellen Technik überprüft.

Flüssigkeitsverordnung

BMI

Beschränkungen innerhalb der EU gelten seit 2006

Kleinere Mengen an Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter nicht übersteigt, dürfen wie bisher in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Plastiksackerl mitgenommen werden. Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen weiterhin mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden.

Die EU hatte im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen zu beschränken. Im August 2006 hatten britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge verhindert, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Fluges zur Explosion gebracht werden sollte.

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