VGT-Obmann legt Beschwerde bei EGMR ein

Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), hat gegen Wolfgang Handler, den ehemaligen Staatsanwalt im Wr. Neustädter Tierschützer-Prozess, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt.

Handler habe die Ermittlungen gegen ihn „am Köcheln“ halten, und ihn in der Öffentlichkeit, trotz Freispruchs, weiter als Verdächtigen führen wollen, so Balluch.

Die sofortige Einstellung erfolgte erst durch dessen Nachfolger, nachdem Handler zur Korruptionsstaatsanwaltschaft gewechselt war - sieben Jahre nach Ermittlungsbeginn. Zuvor waren sämtliche Einstellungsanträge stets abgewiesen worden, berichtet die Austria Presseagentur (APA).

Balluch spricht von „offensichtlicher Willkür“

„Erschreckend, dass Anträge an das Landesgericht diesen Staatsanwalt in seinem widerrechtlichen Handeln nicht bremsen konnten. Deshalb habe ich jetzt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Und zwar nicht nur, weil das Vorgehen des Staatsanwalts nicht als faires Verfahren (Art 6 EMRK) betrachtet werden kann, sondern auch, weil es mir rechtlich nicht möglich war, diese offensichtliche Willkür wirksam zu bekämpfen (Art 13 EMRK)“, erklärte der Obmann in einer Aussendung am Mittwoch.

Martin Balluch vor Gericht

APA/Herbert Pfarrhofer

VGT-Obmann Martin Balluch beim Prozess am Landesgericht Wr. Neustadt

Im Herbst 2006 hatten die Ermittlungen in der Tierschützer-Causa begonnen, ab April 2007 gab es sogar eine Soko gegen den Tierschutz. Beim Mitlesen interner E-Mails war man Mitte 2007 auf ein Schreiben aufmerksam geworden, in dem Balluch eine UVS-Richterin lobend erwähnt hatte. Sie hatte Strafbescheide gegen Tierschützer wegen einer Jagdstörung aufgehoben.

Als Konsequenz wurden Ermittlungen wegen Verdachts auf Bestechung einer Richterin eingeleitet, inklusive Hausdurchsuchung und Abhörens ihres Telefons. Auch der rechtskräftige Freispruch im Tierschutzprozess brachte zunächst keine Einstellung.

In Wr. Neustadt hatten sich 13 Tierschützer 14 Monate lang wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht verantworten müssen. Für acht Angeklagte wurde der im Mai 2011 erfolgte Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a StGB rechtskräftig, die übrigen müssen sich nun im Frühjahr in einem zweiten Rechtsgang u.a. wegen Nötigung verantworten.

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