Kirchenlieder in Klasse haben Nachspiel

Für Aufregung hat die Vorbereitung auf die Erstkommunion außerhalb des Religionsunterrichts in einer Volksschule im Bezirk Tulln gesorgt. Jetzt könnte die Debatte für einen hohen Beamten ein Nachspiel haben.

Die Debatte begann bereits im Jänner: Auslöser der Causa war, dass ein Teil der Erstkommunionsvorbereitung - das Singen von Kirchenliedern - im Musikunterricht stattfand. Eltern einer konfessionslosen Tochter wehrten sich dagegen - mehr dazu in Volksschule: Streit um Kirchenlieder (noe.ORF.at; 31.1.2014). Landesschulrat Hermann Helm sagte bereits im Jänner, dass die Angelegenheit im Schulgesetz klar geregelt sei, und berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien.

Beamter vertrat andere Meinung

Die konfessionslose Familie wollte nicht, dass ihre Tochter dabei mitmachen muss, und beschwerte sich beim Landesschulrat. Der Leiter der Rechtsabteilung im Landesschulrat gab der Familie recht und wies die Direktorin an, das Üben für die Erstkommunion zu unterlassen, weil das vom Lehrplan nicht gedeckt sei. Seine Meinung war somit eine andere als die seines Vorgesetzten.

Nach Angaben des „Standard“ soll der Beamte nun mit Konsequenzen zu rechnen haben. „Derzeit befindet er sich im möglicherweise nicht ganz freiwilligen Urlaub und soll nach Äußerung seiner Rechtsmeinung in die Bauabteilung des Landes Niederösterreich versetzt werden“, so die Zeitung.

Helm dementiert Suspendierung und Zwangsurlaub

Der hohe Beamte sei aber weder suspendiert noch in den Zwangsurlaub geschickt worden, so Helm am Donnerstag. „Davon ist überhaupt keine Rede.“ In einem Gespräch am Freitag soll über die Zukunft des Beamten entschieden werden.

„Es stellt sich die Frage, ob er in dieser Position bleiben kann. Ich glaube nicht. Er hat zu einer großen Verunsicherung bei der Mehrheit der Eltern beigetragen“, so Helm. Das Singen von Liedern zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Musikunterricht sei unter Berufung auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes zulässig und mit dem Lehrplan konform. „Das heißt natürlich nicht, dass man religiöse Inhalte vermittelt. Es geht auch nicht um eine Generalprobe für die Erstkommunion, denn diese ist der Religionsgemeinschaft vorbehalten“, so der Landesschulratspräsident.

Unterdessen heißt es aus dem Bildungsministerium, dass die Vorbereitung auf die Erstkommunion ausschließlich im Religionsunterricht zu erfolgen hat. Das entspricht wiederum der Auffassung des Mitarbeiters.

Landesschulrat Hermann Helm sieht beide im Recht. Ihm gehe es, wie er gegenüber noe.ORF.at klarstellt, um das Singen von Liedern, nicht um die Inhalte. Das bedeutet: Ja zum Singen von Erstkommunionsliedern aus Übungszwecken im Musikunterricht, Nein zur Vermittlung von religiösen Inhalten. Das müsse im Religionsunterricht stattfinden.

Entscheidung fällt Landesverwaltungsgericht

Juristische Klarheit soll nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bringen, nachdem die Eltern einer konfessionslosen Tochter Beschwerde eingebracht hatten. „Ich sehe der Erklärung des Gerichts gelassen entgegen“, so Helm. Die Initiative Religion ist Privatsache kritisierte am Donnerstag die bevorstehende „Degradierung und Zwangsversetzung“ des langjährigen Leiters der Rechtsabteilung des Landesschulrates.