Kinderlärm nicht schädlich

Der ÖVP-Landtagsklub hat am Donnerstag Änderungsvorschläge für die niederösterreichische Bau- und Bautechnikverordnung präsentiert. Unter anderem sollen spielende Kinder in Zukunft nicht mehr als schädliche Lärmquelle gesehen werden.

Kinderlärm: Spielende Kinder sind manchmal laut und Lärm gilt als „schädliche Emission“. Daher musste bei einem Kindergarten in Oberösterreich sogar eine Lärmschutzmauer zum Schutz der Anrainer gebaut werden. „Wir hätten uns nie gedacht, dass der Egoismus derartige Blüten treibt“, sagt Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP Niederösterreich. „Und um hier nicht weiter Diskussionen zu haben, werden wir klar feststellen, dass Kinderlärm keine schädliche Emission darstellt.“

Aufzüge: Zu den Vorschlägen für eine Änderung der Bauordnung zählen auch Erleichterungen beim nachträglichen Einbau von Aufzügen in Altbauten. In Wohnhausanlagen ab vier Wohneinheiten soll es künftig nur mehr die Möglichkeit der behindertengerechten Adaptierung geben. Zusätzliche Erleichterungen soll es auch für Ein- und Zweifamilienhäuser geben: Die Bauherrn sollen in Zukunft selbst über Details wie Raumhöhen oder Fußbodenniveau entscheiden können.

„Regeln der Technik“: In der Bauordnung bzw. Bautechnikverordnung soll außerdem ein neuer Begriff eingeführt werden, kündigte Schneeberger an: „Regeln der Technik“ soll „Stand der Technik“ ersetzen. Letzeres definiere den letzten Stand der Technik und führe damit zu überbordenden Vorschriften, „Regeln der Technik“ hingegen würden „nach allgemein geltenden und vielfach erprobten Verfahren“ Lösungen anbieten, so Schneeberger. Als weiteren wichtigen Schritt nannte er die „Baustoff-Neutralität“. Demnach soll nicht vorgeschrieben werden, welche Baumaterialien verwendet werden dürfen, sondern welche Anforderungen diese erfüllen müssen.

Beschwerden: Änderungsvorschläge gibt es auch im Bereich der Beschwerden. In Zukunft solle es „keine aufschiebende Wirkung bei Beschwerden geben“, sodass der Bauwerber basierend auf einem bestehenden Bescheid seine Ausführungen durchführen kann. „Abbruch von Gebäuden, Errichtung von Schwimmteichen, etc. werden künftig weder anzeige-, melde- noch bewilligungspflichtig sein“ und „wir wollen die Einführung eines Prüfingenieurs“, so Schneeberger.

Stellplatzabgabe: Betreffend der Stellplatz-Ausgleichsabgabe hielt der ÖVP-Klubobmann fest, dass der Gemeinderat künftig „gewisse Zonen definieren kann, wo keine Stellplatz-Ausgleichsabgabe entrichtet werden muss“. Das würde zu einer „wirtschaftlichen Belebung der Innenstadt“ führen. Betreffend Pkw-Abstellplätze und Fahrradabstellplätze werde es seitens des Landes Vorgaben geben, aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen landauf und landab solle es aber in der Verantwortung der Gemeinden liegen, diese entsprechend zu definieren.

Kamin: Auch beim Thema „Kamin“ ortet Schneeberger Handlungsbedarf. Von der Idee, den „Notkamin“ gänzlich aus der Bauordnung herauszunehmen, sei man aber abgekommen. Durch die Probleme in Slowenien habe man gesehen, wie wichtig es ist, ein alternatives Heizsystem zu haben. „Im großvolumigen Wohnbau sollte man Möglichkeiten vorsehen, entsprechende Heizquellen zu haben“, so Schneeberger.

Die für Baurecht zuständige Landesrätin, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger vom Team Niederösterreich, sagte, dass sie sich über den Entwurf freue. Es sei auch ihr Ziel, weniger Paragrafen und mehr Leben in die Bauordnung zu bringen. Die Änderungen sollen im Herbst beschlossen werden und mit Beginn 2015 in Kraft treten.

Link: