Freisprüche für Tierschützer rechtskräftig

Die am Montag gefällten Freisprüche im zweiten Verfahren der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Prozesses werden rechtskräftig. „Die Staatsanwaltschaft meldet keine Rechtsmittel an“, teilte Sprecher Erich Habitzl auf APA-Anfrage mit.

Den zwei Männern und einer Frau von der Basisgruppe Tierrechte (BAT) waren in dem Prozess versuchte Nötigung im Rahmen einer Demonstration gegen den Pelzhandel vorgeworfen worden. Nach etwa zweieinhalb Stunden gab es drei Freisprüche. Für das Gericht sei der Tatbestand der versuchten Nötigung „in keinster Weise erfüllt“, verwies Einzelrichter Erich Csarmann in seiner Urteilsbegründung - mehr dazu in Tierschützerprozess: Drei Freisprüche.

Damit sind zwei der drei Verfahren der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Prozesses rechtskräftig. Zum Abschluss muss sich am 27. und 28. Mai noch einmal ein VGT-Mitarbeiter (Verein gegen Tierfabriken) wegen des Vorwurfs der Nötigung und des Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

Im Mai 2011 waren 13 Tierschutzaktivisten nach 14 Monaten Prozess vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht hob in der Folge in fünf Fällen die Freisprüche wegen der anderen Delikte auf.

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