Häftling verbrüht: „Selbstschädigung“

In der Justizanstalt Stein ist ein Häftling nach einem zu heißen Bad gestorben. Der Vorfall ereignete sich bereits im Februar 2013, im September starb der Mann an seinen Verletzungen. Fremdverschulden wurde ausgeschlossen.

Zu der „Selbstschädigung des Insassen“ war es am 16. Februar in der Sonderkrankenanstalt des Gefängnisses gekommen, bestätigte die Staatsanwaltschaft einen Bericht der Gratiszeitung „Heute“. „Der Mann befand sich in einer Badewanne mit geringem Wasserstand, als eine Krankenschwester das Zimmer kurz verließ, um frische Kleidung zu holen. Währenddessen ließ der 58-Jährige heißes Wasser ein“, berichtete der Sprecher.

Verfahren eingestellt

Als die Krankenschwester zurückkam, habe sie das Wasser abdrehen wollen, sei aber vom Häftling daran gehindert worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann selbst mit dem Fuß den Abfluss zugehalten, möglicherweise bestand auch eine Selbstmordabsicht. Er habe sich in der Folge schwere Verbrennungen zugezogen und sei unter anderem im Landesklinikum St. Pölten behandelt worden. Die Staatsanwaltschaft Krems nahm die Ermittlungen auf. Das Verfahren wurde aber im April eingestellt.

Der Insasse starb am 27. September in der Justizanstalt. „Die Obduktion ergab, dass er nach den Verbrühungen und dem Hinzutreten von schweren Komplikationen an einem Herz-Kreislaufversagen gestorben ist“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der stellvertretende Leiter und Mediensprecher der Vollzugsdirektion, Christian Timm, sagte gegenüber der APA, dass es „sehr bedauerlich“ sei, „was da passiert ist.“

Häftling vernachlässigt

Erst im Mai war in der Justizanstalt Stein ein erschreckender Fall von Vernachlässigung eines Häftlings bekannt geworden. Offenbar hatten sich die verantwortlichen Justizwachebeamten monatelang nicht um die körperliche Hygiene und Versorgung des psychisch kranken 74-Jährigen gekümmert - mehr dazu in Häftling schwer vernachlässigt.