Kein Schadenersatz für Tierschützer

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat am Mittwoch die Schadenersatzklage von Martin Balluch abgewiesen. Er hatte die Republik nach seinem Freispruch im Tierschützerprozess in Wiener Neustadt auf knapp 600.000 Euro geklagt.

Trotz rechtskräftiger Freisprüche ließ das umstrittene Verfahren im Landesgericht Wiener Neustadt die betroffenen Aktivisten mit einem riesigen Schuldenberg an Verfahrenskosten zurück. Am Zivilgericht Wien sah man dennoch keinen Grund für Schadenersatz. Die Klage von Balluch, dem Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), auf Schadenersatz in Höhe von fast 600.000 Euro gegen die Republik wurde abgewiesen.

Wegen Verjährung, heißt es. Balluch hätte demnach bereits während der Untersuchungshaft klagen müssen, nicht erst nach dem rechtskräftigen Freispruch, kritisiert dessen Anwalt Stefan Traxler. Auch dass die Staatsanwaltschaft dem Gericht verschwiegen hatte, dass eine verdeckte Ermittlerin keine belastenden Beweise gefunden hat, war für das Zivilgericht vertretbar, so Traxler.

„Richterin hat Argumentation nicht verstanden“

Balluch selbst kündigte in einer Aussendung an, in Berufung gehen zu wollen. „Die Richterin hat die Essenz unserer Argumentation nicht verstanden“, so der VGT-Obmann. „Zu fordern, wir hätten schon vorher klagen müssen, obwohl uns die Polizei die Akteneinsicht verweigerte und wir nichts über die Spitzel wussten, ist völlig realitätsfremd.“ Schon im April 2013 hatte Balluch, der im Prozess rund um den „Mafia-Paragrafen“ freigesprochen worden war, 1,1 Millionen Euro von der Finanzprokuratur für die ungerechtfertigte U-Haft von 105 Tagen, Verdienstentgang und Verteidigungskosten gefordert. Letztlich erhielt er aber nur knapp 27.000 Euro zugesprochen.

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