Flughafen beruft gegen Gabmann-Urteil

Ernest Gabmann hat sich im Rechtsstreit mit dem Flughafen Schwechat teilweise durchgesetzt. Das Landesgericht Korneuburg sprach dem früheren Vorstand des Flughafens die Hälfte der geforderten 728.000 Euro zu. Der Flughafen will berufen.

Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Geht es nach dem Flughafen, wurde der Vorstandsvertrag von Ernest Gabmann bereits Ende 2011 aufgelöst. Gabmann hingegen behauptet das Gegenteil. Er bekam nun Recht. Auf dem Papier ist er somit noch bis Ende September 2014 Vorstand des Flughafens Schwechat.

Weil Gabmann inzwischen ein anderes Einkommen bezieht, wurde seine finanzielle Forderung allerdings halbiert. Von mehr als 700.000 auf knapp 350.000 Euro. Auch andere Forderungen habe das Gericht nicht anerkannt, sagte ein Sprecher des Flughafens und zeigte sich zuversichtlich, dass die Ansprüche von Gabmann in zweiter Instanz ein weiteres Mal gemindert oder sogar gänzlich abgewiesen werden.

Auch zweite Klage gegen Flughafen

Gabmann brachte gegen die Flughafen Wien AG auch eine zweite Klage ein. Dabei geht es um Bonuszahlungen von mehr als 300.000 Euro. Im September sind vier weitere Gerichtstermine in Korneuburg angesetzt. Der Flughafen deckte Gabmann Anfang 2014 im Gegenzug mit einer Schadenersatzklage ein. Der Flughafen machte darin zwei bis drei Millionen Euro geltend. Der Vorwurf: Gabmann habe Rakesh Sardana bei der Vergabe von Shopflächen im Skylink-Terminal bevorzugt, weil er mögliche bessere Angebote anderer Anbieter nicht weiter verhandelt habe. Gabmann wies das im Februar heftig zurück, auch für das Skylink-Debakel sieht er sich nicht verantwortlich. Der Flughafen-Shop-Betreiber ging im Sommer 2012 Pleite.

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