Taxler überfallen: Fünf Jahre Haft

Wegen eines gescheiterten Überfalls auf einen Taxifahrer ist ein 49-Jähriger am Donnerstag in Korneuburg nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weil er eine Waffe verwendet haben soll, gab es keine Strafmilderung.

Der Angeklagte sprach von einem psychischen Ausnahmezustand und schilderte die Abwärtsspirale seines Lebens der vergangenen Jahre: Scheidung, Jobverlust, wirtschaftliche Probleme, übermäßiger Alkoholkonsum, Vereinsamung. Als er den Wohnungsschlüssel abgeben musste, weil er die Miete nicht mehr zahlen konnte und beim Vermieter 300 Euro Schulden hatte, habe er keine Lösung gewusst - und auch überlegt, sich „komplett zu verabschieden“.

Dann jedoch verfiel er auf die - nach den Worten seines Verteidigers „grenzenlos dumme“ - Idee, sich durch einen Überfall Geld zu beschaffen. Eine Bank als Ziel verwarf er, aber „Taxis gibt es viele, und niemand hätte einen Schaden.“ „Das mit einer Waffe bedrohte Opfer aber schon“, hielt ihm die Richterin entgegen.

Taxifahrer verständigt Polizei

Am 16. Juni packte der Mann eine - nicht geladene - Luftdruckpistole und ein Messer in seinen Rucksack und fuhr mit der S-Bahn eine Station zum Flughafen Wien in Schwechat. Am Taxistand stellte er sich in die Warteschlange, stieg dann hinten in ein Auto ein und nannte als Fahrtziel einen abgelegenen Platz an der B9 im nahen Mannswörth. Er nahm die Waffe heraus, forderte Geld und Handy des Lenkers und wies ihn an auszusteigen, weil er mit dem Wagen ein Stück weit hätte flüchten wollen, wie er vor dem Schöffensenat sagte.

Der Taxler gab ihm 100 Euro, weigerte sich jedoch mit dem Hinweis, er brauche das Fahrzeug, worauf beide wieder einstiegen. Er hätte unterwegs aussteigen wollen, erzählte der Beschuldigte, aber der Chauffeur fuhr bis zum General Aviation Center zurück, sah dort einen Streifenwagen, stieg aus und erzählte einem Polizisten, dass er überfallen worden war, worauf der 49-Jährige festgenommen wurde.

Taxifahrer hatte „Todesangst“

Er hätte keine Waffe benutzt, beteuerte der Angeklagte. „Sie haben mit der Waffe hantiert, das kann man nicht verharmlosen“, betonte die Richterin. Der überfallene Taxifahrer schilderte seinen Schock, als er sich am Fahrtziel zu seinem Kunden am Rücksitz umdrehte, um 10,50 Euro Fuhrlohn zu kassieren, und stattdessen eine Pistole auf sich gerichtet sah: „Ich hatte Todesangst.“ Die Angst sei auch heute noch da. Die Richterin empfahl ihm, sich psychologische Hilfe bei einer Opferschutzeinrichtung zu holen.

Die Staatsanwältin verwies auf die „furchtbare Situation“ für das Opfer und sprach sich gegen eine von der Verteidigung erbetene außerordentliche Strafmilderung aus. Dem Taxifahrer wurden 4.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Angeklagte nahm Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Strafrahmen für schweren Raub beträgt fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.