Änderungen auf dem Standesamt

Geburts- oder Heiratsurkunden konnten bisher nur auf dem zuständigen Standesamt ausgestellt werden. Mit der Einführung des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) im November werden diese Angaben in ein bundesweit einheitliches System eingespeist.

Die Einführung des ZPR war Kernthema der dreitägigen Tagung des Fachverbands der österreichischen Standesbeamten in St. Pölten. Etwa 400 Teilnehmer diskutierten Mitte Oktober über das neue System, welches bisher geführte Grunddaten eines jeden Bürgers, etwa zu Geburt, Ehe oder Tod, österreichweit in einem Portal zusammenführt.

1.500 Behörden in einer Plattform

Am 1. November tritt das Gesetz über die Inbetriebnahme des Zentralen Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregisters in Kraft, in den Standesämtern kommt das neue System feiertagsbedingt de facto ab 3. November zur Anwendung. Die damit verbundenen Herausforderungen seien „entsprechend groß“, sagte der dafür vom Innenministerium beauftragte Walter Grosinger in einer Pressekonferenz in St. Pölten. Es gelte, Daten von mehr als 1.500 Behörden in einer gemeinsamen Plattform zusammenzuführen. Denn bisher habe jede Gemeinde ihr eigenes System benützt, so Grosinger.

Mit der Umsetzung des ZPR ist die herkömmliche Registerführung mit Geburtenbuch, Ehebuch, Partnerschaft und Sterbebuch Geschichte. Ziele seien eine „effiziente und schlanke Verwaltung sowie die Forcierung des e-Governments“, betonte der Vorsitzende des niederösterreichischen Städtebundes, St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ). Letztlich sollen Behördenwege für alle Bürger vereinfacht werden. Bei einer Eheschließung etwa müssten nicht mehr bis zu drei Standesämter (jenes der Frau, des Mannes und des Ortes der Trauung, Anm.) kontaktiert werden, da österreichweit alle behördlichen Verwaltungseinrichtungen auf personenbezogene Grunddaten werden zugreifen können.

Probleme bei Testläufen

Noch läuft das vom Ministerium zur Verfügung gestellte Internetportal jedoch nicht einwandfrei: Standesbeamte hätten in den vergangenen Wochen bei durchgeführten Testläufen Probleme gemeldet. Diese gelte es unter anderem während der Tagung zu behandeln. „Ich hoffe, dass gute Statements kommen, die noch eingebaut werden können“, sagte Eleonore Bailer, Präsidentin des Fachverbands.

Das ZPR hätte bereits im November vergangenen Jahres starten sollen. Aus technischen Gründen verständigte man sich damals auf eine Verschiebung um ein Jahr. Im September schuf der Nationalrat die Voraussetzungen, dass die Einführung des Personenstandsregisters noch einmal um sechs Monate nach hinten verlegt werden kann.