Mildes Urteil nach versuchter Vergewaltigung

Weil er eine Joggerin vergewaltigen wollte, ist ein 27-Jähriger am Freitag in Wr. Neustadt zu 15 Monaten teilbedinger Haft verurteilt worden. Ein reumütiges Geständnis und sein ordentlicher Lebenswandel waren für das milde Urteil entscheidend.

Drei der 15 Monate muss der Mann absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich zu der teilbedingten Haftstrafe bekam der Angeklagte auch die Weisung, Bewährungshilfe „zur Deliktsaufarbeitung“ in Anspruch zu nehmen. „Es ist sehr, sehr schwer nachvollziehbar, wie man auf so eine Idee kommen kann“, resümierte der Richter die Anklagevorwürfe.

Der geschiedene Mann hatte von seiner Freundin einen Korb bekommen. Das habe ihn „notgeil“ gemacht, wie er es ausdrückte. Als an seinem Pkw eine Joggerin vorbeilief, brannten sozusagen seine Sicherungen durch. Er stoppte, stieg aus, öffnete seine Hose und umklammerte die ahnungslose Joggerin von hinten. „Komm, machen wir Sex“, forderte er die Frau auf. Die 35-Jährige wehrte sich mit Händen und Füßen und schrie aus Leibeskräften, so dass der Arbeiter von ihr abließ.

500 Euro „Wiedergutmachung“

„Ich war nicht ganz bei mir, ich habe seit zwei Jahren keinen Sex mehr gehabt“, versuchte der Angeklagte die versuchte Vergewaltigung zu rechtfertigen. Er zeigte Reue und schwor „auf Gott, meine Mutter und meinen Sohn, dass ich so etwas nie wieder machen werde“. Verteidiger Rudolf Mayer ließ es sich nicht nehmen, der Frau im Gerichtssaal 500 Euro von seinem Mandanten quasi als Wiedergutmachung zu überreichen. „Ich entschuldige mich Hunderttausend Mal“, erklärte der Angeklagte.