Baden: SPÖ ficht Wahl bei VfGH an

Die ÖVP-Grün-NEOS-Koalition ist in Baden zwar bereits installiert - das Wahlergebnis steht aber noch nicht hundertprozentig fest. Denn die SPÖ hat die Gemeinderatswahl vom 25. Jänner beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Die SPÖ verlangt eine Wiederholung wegen doppelter Stimmabgabe einzelner Wahlberechtigter. Das wäre - zumindest theoretisch - möglich, weil in Niederösterreich nicht nur amtliche, sondern auch private Stimmzettel verwendet werden dürfen. Geschieht dies, müssen die beiden Stimmzettel zusammengeheftet werden, damit sichergestellt ist, dass der Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Nach Meinung der SPÖ (die unter dem Namen „Markus Riedmayer und sein Team“ antrat) wurden aber in einigen Sprengeln zu viele Stimmzettel abgegeben. Deshalb wird die Aufhebung des Wahlverfahrens von Anfang an beantragt.

Landeswahlbehörde hat Einspruch abgelehnt

Die Wahl hatte ein knappes Ergebnis gebracht, zumindest im Hinblick auf die Mandatsverteilung: Der SPÖ fehlte nur eine Stimme auf das achte Mandat, das dann die ÖVP verlieren würde - womit die Bürgermeister-Partei nur 15 und nicht mehr 16 Sitze hätte. Nach der ursprünglichen Mandatsverteilung am Wahlsonntag hatte die ÖVP auch nur 15, aber bei einer Neuauszählung wurde ihr das 16. Mandat zuerkannt. Der SPÖ wurde eine Stimme aberkannt und das kostete sie den achten Sitz.

Nachdem die Landeswahlbehörde den Einspruch der SPÖ gegen das Wahlergebnis abgelehnt hatte, konstituierte sich am 7. April der Gemeinderat. Kurt Staska von der ÖVP wurde wieder zum Bürgermeister gewählt, die Grüne Landtags-Klubobfrau Helga Krismer wieder zur Vizebürgermeisterin. ÖVP, Grüne und NEOS bildeten eine „Ampelkoalition“, die 22 (Grüne 5, NEOS 1) der 41 Gemeinderäte stellt - mehr dazu in Bunte Regierung in Baden.

Verfahren dauert im Schnitt bis zu acht Monate

Die SPÖ hat aber den Bescheid der Landesregierung beim VfGH bekämpft. Wann die Entscheidung zu erwarten ist, war vorerst nicht absehbar. VfGH-Sprecher Christian Neuwirth verwies auf die durchschnittliche Verfahrensdauer von sieben bis acht Monaten. Aktuell wartet das Höchstgericht auf die Stellungnahme der Landeswahlbehörde.

Badens Bürgermeister Kurt Staska (ÖVP) sieht die Anfechtung gelassen. Das Ergebnis sei bereits von der Landeswahlbehörde geprüft worden. Der Einspruch sei dort einstimmig - also auch mit den Stimmen der SPÖ-Vertreter - abgelehnt worden, so Staska in einer Stellungnahme.

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