Nach Bankraub: Suche nach Beute im Wald
Am 30. April wurde die Bank in Neunkirchen überfallen, die mutmaßlichen Täter wurden kurz darauf in Wien festgenommen. Seitdem fehlen 20.000 Euro, die der Verdächtige auf der Flucht in einem nahegelegenen Wald vergraben haben soll, berichtet der „Kurier“. Seitdem sollen sich Spaziergänger immer wieder auf die Suche nach der Beute machen, hört man.
Bei einem Lokalaugenschein von noe.ORF.at fehlt aber nicht nur von dem Schatz, sondern auch von den Schatzsuchern jede Spur. Erst nach einiger Zeit treffen wir auf zwei Wanderer, die das Foto vom Fluchtauto, das vor dem Wald abgestellt wurde, in der Zeitung gesehen haben, „da haben wir uns gedacht, wir gehen einmal schauen, ob wir etwas finden.“
ORF
Graben auf fremden Grund verboten
Bei der Landespolizeidirektion NÖ sieht man die Schatzsuche eher skeptisch, sagt Sprecher Johann Baumschlager, man wolle eine „Hysterie“ verhindern, „zumal noch nicht einmal bestätigt ist, dass der verdächtigte Beschuldigte dort tatsächlich die Beute vergraben hat.“
Suchen kann man den Schatz natürlich weiterhin, allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. „Jeder kann natürlich einen Wald betreten, nur muss er aufpassen, dass er hier keine anderen Verwaltungsdelikte begeht, nach dem Naturschutzgesetz, dem Jagdgesetz oder dem Forstgesetz“, erklärt Baumschlager, „außerdem ist es verboten, auf fremdem Grund zu graben.“
Finder wäre verpflichtet, Beute abzugeben
Sollte tatsächlich jemand das Geld oder andere Utensilien des Bankraubes finden, so wäre er verpflichtet, diese bei der Polizei abzugeben, sonst wäre man strafrechtlich belangbar.