Falsche Bestätigungen für Wohnungen

In Wr. Neustadt könnten Mietern in Gemeindewohnungen über Jahre hinweg unrichtige Bestätigungen für das Finanzamt und die Wohnbauförderstelle des Landes ausgestellt worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Es bestehe die Möglichkeit, „dass tausende Mieter betroffen sind“, sagten Vizebürgermeister Christian Stocker (ÖVP) und Stadtrat Michael Schnedlitz (FPÖ) in einer Pressekonferenz. „Wir haben daher heute eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft, beim Finanzamt und bei der Wohnbauförderstelle des Amts der NÖ Landesregierung eingebracht.“ Die Mitglieder des Gemeinderates sollten zu Beginn der Sitzung am Montag von Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) informiert werden.

Info-Hotline für Betroffene

Tel. 0676 / 88 373 80 80

Die Finanzierung zur Sanierung der Wohnobjekte der Stadt Wiener Neustadt erfolge durch Darlehensaufnahmen. Darüber hinaus würden auch Förderungen des Landes NÖ in Form von Annuitätenzuschüssen in Anspruch genommen, hieß es in einer Aussendung. Die Mieter erhalten einmal jährlich eine Bestätigung über die aliquot geleisteten Zinsen und Tilgungen im Vorjahr. Diese Aufwendungen können als Sonderausgaben im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend gemacht werden. Auf Verlangen der Mieter würden diesen auch entsprechende Bestätigungen über diese Aufwendungen zur Vorlage beim Land NÖ zur Erlangung von Wohnbeihilfen übermittelt.

Abgezogene Beträge waren zu hoch

Nun sei festgestellt worden, so Stocker und Schnedlitz, dass in der Vergangenheit von der Summe aus Tilgungen und Zinsen die Annuitätenzuschüsse nicht in Abzug gebracht worden seien. Im Ergebnis seien daher den Mietern Sonderausgabebestätigungen mit zu hohen Beträgen ausgestellt worden. Für den Fall, dass Mieter in ihrem Lohnsteuerausgleich die zu hohen Salden als Sonderausgabe geltend gemacht haben, könnte dies zu einer zu hohen Steuerrückerstattung geführt haben. Sollten Mieter die zu hohen Salden in Anträgen auf Subjektförderung beim Land NÖ angegeben haben, könnte es zu einer Auszahlung von zu hohen Fördergeldern gekommen sein.

Es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass der Republik Österreich und/oder dem Land NÖ durch Ausstellung und Übermittlung falscher Sonderausgabenbestätigungen ein Schaden entstanden ist. In den Listen, die Grundlage für die Sonderausgabenermittlungen waren, wurden die Annuitätenzuschüsse nicht erfasst“. Allerdings würden auch Listen vorliegen, die Annuitätenzuschüsse enthielten. Es bestehe der Verdacht, „dass entweder die beiden Systeme parallel geführt oder die Listen mit den enthaltenen Zinsenzuschüssen nachträglich erstellt wurden“.

„Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde ersucht zu prüfen, ob der dargestellte Sachverhalt von strafrechtlicher Relevanz ist und falls ja ein entsprechendes Strafverfahren einzuleiten. Leider sind die Auswirkungen auf die betroffenen Mieterinnen und Mieter noch völlig offen“, betonten Stocker und Schnedlitz. Für dringende Fragen sei eigens eine Hotline eingerichtet worden.