Frau schwer misshandelt: 27 Monate Haft

Weil er seine Frau blutig geschlagen und ihr einen Polster auf das Gesicht gedrückt hatte, ist ein 53-jähriger Brite schuldig gesprochen worden. Er wurde zu 27 Monaten Freiheitsstrafe, davon neun unbedingt, verurteilt.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Sie erkannten nach längerer Beratung auf freiwilligen Rücktritt vom Mordversuch, dessen der Mann angeklagt gewesen war. Der 53-Jährige wurde am Landesgericht Wiener Neustadt wegen der absichtlich schweren Körperverletzung und gefährlichen Drohung verurteilt. Er wurde aufgrund der abgesessenen U-Haft sofort enthaftet. Verteidiger Rudolf Mayer verzichtete auf Rechtsmittel. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Beschuldigter bestritt Tötungsabsicht

Der Beschuldigte hatte eingestanden, vehement auf seine Frau losgegangen zu sein, bestritt aber in der Verhandlung jegliche Tötungsabsicht. Als mildernd wurden das reumütige Geständnis und der bisherige ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend war das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen.

Am 6. Jänner war ein Streit, in dem es um Scheidung ging, eskaliert. Er sei „explodiert“, sagte „I gonna kill you“. „Daddy, stop!“ schrie die neunjährige Tochter, ältestes der drei gemeinsamen Kinder, als sich der Kampf durch das ganze Haus zog. Die Wut verebbte und er ließ von seinem Opfer ab - freiwillig, wie Mayer betont hatte.

Fall beschäftigte Gerichts bereits

Der Gerichtspsychiater attestierte dem Angeklagten einen psychischen Ausnahmezustand und eine hochgradig emotionale Erregung. Laut medizinischem Gutachten waren die Verletzungen der 42-Jährigen in ihrer Gesamtheit schwer. Die mittlerweile geschiedene Frau sagte nicht aus, bezeichnete ihren Ex-Mann aber in einem Brief an den Richter als „äußerst liebevollen Partner“, vor dem sie keine Angst habe. Seine Reue sei echt.

Der Fall hatte das Gericht bereits einmal beschäftigt: Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung angeklagt, doch eine Richterin fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weil sie das Geschehen als Mordversuch einschätzte. Nun folgten die Laienrichter der ursprünglichen Anklage.