Winterreifenpflicht ab 1. November

In den meisten Werkstätten herrscht momentan Hochbetrieb: Ab 1. November gilt nämlich wieder die Winterreifenpflicht. Viele Autofahrer machen ihr Fahrzeug nun winterfit. noe.ORF.at mit einem Überblick, was es dabei zu beachten gilt.

Mit 1. November tritt in Österreich die Winterreifenpflicht in Kraft. Bei winterlichen Fahrbedingungen wie Schnee oder Eis sind dann Winterreifen vorgeschrieben. „Wenn man die Faustregel ‚Von O bis O‘ einhält, also von Oktober bis Ostern, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, sagt Benjamin Kress, Stützpunktleiter-Stellvertreter beim ÖAMTC in Baden.

Häufigster Mangel: Fehlendes Frostschutzmittel

Bei Schnee und Eis kommt es allerdings nicht nur auf die Reifen an. In der ÖAMTC-Werkstätte in Baden werden die Autos rundum winterfit gemacht. Der häufigste Mangel bei den bisherigen Winterchecks ist, dass das Frostschutzmittel fehlt, heißt es seitens des ÖAMTC. An zweiter Stelle folgen defekte Lampen bzw. nicht korrekt eingestellte Scheinwerfer. Viele Autofahrer hätten zudem noch keine Winterreifen montiert, obwohl am Sonntag die situative Winterausrüstungspflicht beginnt.

Einige Dinge, die die Wintertauglichkeit des Fahrzeugs betreffen, kann man laut Kress auch selbst überprüfen. „Das beginnt damit, dass man die Scheibenwischer und auf jeden Fall den Füllstand der Waschanlage kontrolliert. Diese sollte man mit Konzentrat auffüllen, um sicher zu gehen, dass sie im Winter nicht einfrieren kann.“ Mit diesen Maßnahmen kann man sich so manchen Ärger im kommenden Winter ersparen.