Handy-Sünder: VCÖ fordert härtere Strafen
Das Telefonieren, SMSen und E-Mail schreiben am Steuer wird laut dem VCÖ immer mehr zum Problem. Eine Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit habe ergeben, dass in Österreich pro Tag 900.000 Telefonate ohne Freisprecheinrichtung geführt werden.
Erwischt werden von der Polizei täglich aber nur etwas mehr als 360, sagt der Pressesprecher des VCÖ, Christian Gratzer: „Hier klafft eine große Lücke. Es ist notwendig, dass im Sinne der Verkehrssicherheit die Kontrollmöglichkeiten der Exekutive verbessert werden.“ Der Verkehrsclub verlangt deshalb eine Gesetzesänderung und mehr Befugnisse für die Polizei.
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Fotos von telefonierenden Autofahrern
Konkret fordert der VCÖ, dass das Delikt „Telefonieren am Steuer“ ins Vormerksystem aufgenommen und dass der Bildbeweis zugelassen wird. Zum einen sollen Polizisten Fotos von telefonierenden Autofahrern machen können.
Zum anderen sollen Autofahrer, die von Frontradargeräten beim Schnellfahren geblitzt werden, auch für das Telefonieren am Steuer abgestraft werden können, vorausgesetzt sie sind nicht nur zu schnell unterwegs gewesen, sondern haben auch telefoniert, so Gratzer: „Man darf eines nicht vergessen: Wer mit Handy am Ohr beim Autolenken telefoniert, reagiert ähnlich schlecht wie ein Alkolenker mit 0,8 Promille. Er hat also eine verzögerte Reaktion, bremst später und das kann zu gefärhlichen Situationen bis hin zu Unfällen führen.“
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Laut Gesetz muss Fahrer angehalten werden
Schnell umsetzen lässt sich die Forderung des VCÖ aber nicht. §134 des Kraftfahrgesetzes besagt, dass ein Lenker nur für das Telefonieren am Steuer gestraft werden kann, wenn er von der Polizei angehalten wird. Ein Bildbeweis, wie ihn der Verkehrsclub fordert, reicht nicht aus. Weiters gibt es noch eine Hürde in der Straßenverkehrsordnung. Dort steht in puncto Radargeräte geschrieben, dass die erhobenen Daten „ausschließlich für Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ verwendet werden dürfen.
Um Autofahrer künftig härter bestrafen zu können, müssen folglich gleich zwei Gesetze geändert werden. Und bis dahin gilt weiterhin: wer ohne Freisprecheinrichtung beim Autofahren telefoniert, muss direkt an Ort und Stelle von der Polizei bestraft werden.